Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht (LKRR)

Vierter Band des LKRR erschienen - Projekt des Lexikons für Kirchen- und Religionsrecht (LKRR) abgeschlossen

Der vierte Band des Lexikons für Kirchen- und Religionsrecht herausgegeben von Thomas Meckel, Heribert Hallermann (Würzburg), Michael Droege (Tübingen) und Heinrich de Wall (Erlangen-Nürnberg) ist mit 857 Seiten Umfang im Schoeningh-Verlag erschienen. Die Redaktion des vierbändigen Lexikons ist am Lehrstuhl für Kirchenrecht, Religionsrecht und kirchliche Rechtsgeschichte der Philosophisch-Theologischen Hochschule Sankt Georgen angesiedelt. Nach Erscheinen des ersten Bandes des LKRR im Januar 2019, des zweiten Bandes im Oktober 2019 sowie des dritten Bandes im September 2020 konnte nun bereits im Juni 2021 der vierte Band vorgelegt und das Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht somit vollendet werden. Mit der Veröffentlichung des vierten Bandes des LKRR ist auch die Online-Ausgabe des Lexikons (LKRO) vollständig verfügbar.

Die Online-Ausgabe des LKRR erreichen Sie unter: https://referenceworks.brillonline.com/browse/lexikon-fuer-kirchen-und-religionsrecht.

Allgemeine Informationen über das Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht (LKRR)

Aufgrund der kirchlichen und gesellschaftlichen Veränderungen in den letzten Jahren stehen das Kirchen- und das Religionsrecht vor großen Herausforderungen und Modifikationen. Daher nahmen die Herausgeber Prof. Dr. Michael Droege (Tübingen), Prof. Dr. Heinrich de Wall (Erlangen-Nürnberg), Prof. Dr. Heribert Hallermann (Würzburg) und Prof. Dr. Thomas Meckel (Frankfurt) die Arbeit an einem neuen Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht (LKRR) in Angriff. Ziel des Projektes ist es, den Nutzern fundierte Orientierung und Informationen auf dem neuesten Stand der Forschung zum geschichtlich gewachsenen geltenden eigenen Recht der Kirchen und Religionsgemeinschaften und zu deren rechtlichen Verhältnissen zum Staat zu liefern.

Neben den Bereichen des staatlichen Rechts und des Religionsrechts umfasst das LKRR katholisches, evangelisches, orthodoxes, jüdisches und islamisches Recht. Durch diese übergreifende Perspektivität trägt das Projekt seinen Teil zur Intensivierung des interreligiösen Dialogs bei. Veröffentlicht wird das LKRR in vier Bänden, sowohl in einer Printausgabe als auch in einer Online-Version.

Förderer

Die Redaktionsstelle des Lexikons für Kirchen- und Religionsrecht wird gefördert durch die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) und die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD).


 

Verlag

Das Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht erscheint im Schoeningh-Verlag.

 

Herausgeber (Kopie 1)
Prof. em. Dr. Heribert Hallermann, em. Professor für Kirchenrecht an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg.
Prof. Dr. Lic. iur. can. Thomas Meckel, Professor für Kirchenrecht an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Sankt Georgen in Frankfurt am Main.
Prof. Dr. Michael Droege, Professor für Öffentliches Recht, Verwaltungsrecht, Religionsverfassungs- und Kirchenrecht sowie Steuerrecht an der Universität Tübingen.
Prof. Dr. Heinrich de Wall, Professor für Kirchenrecht, Staats- und Verwaltungsrecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg.

Mitarbeiter

Wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Redaktion: Mag. Theol. Vincent Jünger.
 

Kontakt zur Redaktion

E-Mail: lkrr@sankt-georgen.de

Telefon: 069 6061-255

Postanschrift:
Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht
Philosophisch-Theologische Hochschule Sankt Georgen
Offenbacher Landstraße 224
60599 Frankfurt am Main