Die Habilitation
Die Hochschule verleiht mit der Habilitation die Lehrbefähigung in der jeweiligen theologischen Disziplin. Die staatlich anerkannte Habilitation wird im deutschsprachigen Bereich für die Aufnahme in den akademischen Lehrkörper der Theologie vorausgesetzt. Das kirchliche Recht verlangt für die Zulassung zur Habilitation ein abgeschlossenes Theologiestudium und ein facheinschlägiges Doktorat.