Merkblatt für die Immatrikulation als ordentliche/r Studierende/r

  • Der Immatrikulationsantrag ist online auszufüllen und, soweit möglich, anschließend auszudrucken und zu unterschreiben.
     
  • Spätestens zwei Banktage vor der Immatrikulation sind die in der Gebührenordnung vorgesehenen Gebühren zu überweisen. Die Immatrikulation kann erst nach Gutschrift der Gebühren auf unserem Konto durchgeführt werden.


a) Studierende, die nicht früher schon einmal in Sankt Georgen immatrikuliert waren, haben außer dem unterschriebenen Immatrikulationsantrag die folgenden Unterlagen mitzubringen:
 

  1. Versicherungsbescheinigung einer Krankenkasse (Beratungsunterlagen erhalten Sie im Studierendensekretariat)
     
  2. Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abiturzeugnis)
    • entweder als Original, zusammen mit einer einfachen Kopie
    • oder als beglaubigte Kopie
       
  3. Tabellarischer Lebenslauf
     
  4. bei Studierenden, die zuletzt an einer anderen Hochschule/Universität studiert haben:
    • Zeugnisse über die bereits erworbenen Studienabschlüsse
    • Nachweis der Exmatrikulation
       
  5. für alle Studiengänge im Fach Theologie: Referenz * einer kirchlichen Stelle
    * gilt nicht für den Bachelorstudiengang „Kirchliche Praxis in säkularer Gesellschaft“
    • Im Falle von Priestern und Diakonen ist die Referenz durch den eigenen Ordinarius auszustellen.
    • Die Referenz ist nicht erforderlich bei Seminaristen aus dem Priesterseminar.
    • Bei Studierenden, die nicht der katholischen Kirche angehören, ist anstelle der Referenz einer kirchlichen Stelle eine Genehmigung des Rektors zur Immatrikulation erforderlich. Bitte vereinbaren Sie dazu rechtzeitig vor der Immatrikulation einen Gesprächstermin mit dem Rektorat.
       
  6. Zusendung eines Passfotos im jpg-Format an studierendensekretariat(at)sankt-georgen.de  
     
  7. Bei einer Immatrikulation zum Doktoratsstudium: Bestätigung eines Sankt Georgener Professors, der sich bereit erklärt, voraussichtlich die Moderation des Promotionsstudiums zu übernehmen
    • Diese Bestätigung kann von dem Professor auch direkt an das Studierendensekretariat gesandt werden. Das kann auch per E-Mail geschehen.
    • Wer sich aus besonderen Gründen für ein Doktoratsstudium immatrikulieren möchte, bevor er/sie einen Sankt Georgener Professor gefunden hat, der bereit ist, die Aufgabe des Moderators zu übernehmen, wendet sich bitte an das Rektorat.


b) Studierende, die früher schon einmal in Sankt Georgen immatrikuliert waren ("Wiederimmatrikulation"), brauchen außer dem unterschriebenen Immatrikulationsantrag nur die folgenden Unterlagen mitzubringen:

  1. Versicherungsbescheinigung einer Krankenkasse (Beratungsunterlagen erhalten Sie im Studierendensekretariat)
     
  2. Ergänzung zum Lebenslauf für die Zeit seit der Exmatrikulation in Sankt Georgen
     
  3. bei Studierenden, die zuletzt an einer anderen Hochschule/Universität studiert haben:
    • Zeugnisse über die bereits erworbenen Studienabschlüsse
    • Nachweis der Exmatrikulation
       
  4. Bei einer Immatrikulation zum Doktoratsstudium: Bestätigung eines Sankt Georgener Professors, der sich bereit erklärt, voraussichtlich die Moderation des Promotionsstudiums zu übernehmen

Immatrikulation ausländischer Studienbewerber/innen

Bitte folgen Sie den Hinweisen auf der Seite Informationen über die Zulassung ausländischerStudienbewerber(innen)