Die Immatrikulation in den neuen berufsbegleitenden Bachelorstudiengang „Kirchliche Praxis in säkularer Gesellschaft“ ist seit dem 1. Juli 2023 möglich.
Informationen zum Studiengang finden Sie unter www.kirchliche-praxis.de.
Studieneinführung
Eine Einführung in das Studium findet in jedem Semester an einem der Tage kurz vor Beginn der Lehrveranstaltungen statt. Die genauen Daten finden Sie unter Termine. Neben der Einführung in die Studiengänge als solche werden dabei auch Informationen gegeben über die Einrichtungen der Hochschule, die Studienförderung (BAföG), Empfehlungen für einen persönlichen Studienplan u. a.
Immatrikulationsbedingungen
Als ordentliche/r Hörer/in wird zugelassen, wer die für den gewählten Studiengang erforderliche Hochschulzugangsberechtigung besitzt.
Die Immatrikulation erfordert einen persönlichen Besuch im Studierendensekretariat zu einem der dafür vorgesehenen Termine. (Falls Ihnen die Wahrnehmung dieser Termine nicht möglich ist, besprechen Sie die Möglichkeit der Immatrikulation bitte mit dem Studierendensekretariat.)
Vor dem Besuch des Studierendensekretariats ist der Immatrikulationsantrag online auszufüllen und - soweit möglich - auch auszudrucken und zu unterschreiben.
Spätestens zwei Banktage vor der Immatrikulation sind die in der Gebührenordnung vorgesehenen Gebühren zu überweisen.
Außerdem müssen für die Immatrikulation die übrigen erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden.
Um den Bewerber/innen ein zweimaliges persönliches Erscheinen zu ersparen, können das Aufnahmegespräch und der Immatrikulationsvorgang auf denselben Tag gelegt werden. Zu diesem Zweck ist es ratsam, mit Frau Gerhard unter studierendensekretariat@sankt-georgen.de oder Tel.: 069-6061-217 einen Termin zu vereinbaren.
Um ein Doktoratsstudium aufzunehmen, muss zunächst ein Professor aus Sankt Georgen gefunden werden, der sich bereit erklärt, voraussichtlich die Moderation des Promotionsprojekts zu übernehmen und insbesondere die Doktorarbeit zu betreuen. Eine entsprechende Bestätigung des Professors ist Voraussetzung für die Immatrikulation.
Um ein Promotionsstudium Doctor of Philosophy (PhD) aufzunehmen muss zusätzlich noch Kontakt zum Leiter der Graduiertenschule: Prof. Dr. Stephan Herzberg aufgenommen werden.
Ausländische Studienbewerber
Ausländische Studienbewerber erfüllen die Voraussetzungen für die Zulassung als ordentliche Studierende, wenn
- sich ihre Bildungsnachweise nach den Bewertungsvorschlägen der "Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen" in der Bundesrepublik - in der jeweils gültigen Fassung - einordnen lassen
- sie eine nach der »Rahmenordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)« vorgesehene Prüfung (Beschluß der Hochschulrektorenkonferenz vom 30. Mai 1995 in Verbindung mit den Beschlüssen vom 21./22. Februar 1994 und 21./22. Februar 2000) nachweisen.
Die Bildungsnachweise sowie der Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache sollten so früh wie möglich beim Hochschulsekretariat eingereicht werden, damit in klärungsbedürftigen Fällen Kontakt mit den für die Bewertung zuständigen staatlichen Stellen aufgenommen werden kann.
Bewerber, die die geforderten Voraussetzungen nicht nachweisen, können nach Bestehen einer amtlichen Prüfung zur Feststellung der Hochschulreife bzw. der Sprachkenntnisse zum Studium zugelassen werden.
Bewerber, die ein postgraduales Studium aufnehmen wollen, haben bei der Immatrikulation neben der DSH-Prüfung auch die erforderlichen Kenntnisse der Sprachen Latein und Griechisch nachzuweisen (OL § 1, 4; OD § 1,3).
Nähere Informationen über die Zulassung ausländischer Studienbewerber(innen) finden Sie hier.
Rückmeldung
Alle Studierenden, die an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Sankt Georgen immatrikuliert sind und ihre Immatrikulation für das folgende Semester aufrechterhalten wollen, müssen sich innerhalb der angegebenen Rückmeldefrist zurückmelden. Die Rückmeldung erfolgt online. Die Überweisung der Semestergebühren muss 2 Banktage vorher erfolgen (siehe Gebührenordnung). Eine Verlängerung der Rückmeldefrist ist nur bei einer Verhinderung möglich, die der/die Studierende nicht zu vertreten hat. Im Krankheitsfall ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Liegt kein Fall der erwähnten Ausnahmeregelung vor, wird der/die Studierende exmatrikuliert.
Ausbildungsförderung
Anträge auf Studienförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) werden bearbeitet beim:
Studentenwerk Frankfurt (Main)
- Amt für Ausbildungsförderung -
Bockenheimer Landstr. 133
60325 Frankfurt am Main
Postanschrift:
Postfach 900940
60449 Frankfurt am Main
Tel. 069 798230-12