Verhaltenskodex (Code of Conduct)

PTH Sankt Georgen e. V.

Stand: 05.05.2023

In Sankt Georgen möchten wir die Würde eines jeden Menschen stets präsent haben und erfahrbar werden lassen. Deshalb wurde dieser Verhaltenskodex für alle Personen, die für Sankt Georgen beruflich tätig werden, entwickelt und mit allen Bereichen abgestimmt.

  1. Die Arbeit und die Tätigkeiten auf dem Campus in Sankt Georgen sind geprägt von Wertschätzung und Vertrauen. Alle MitarbeiterInnen sollen die Persönlichkeit und Würde eines jeden einzelnen Menschen achten und respektieren.

  2. Alle MitarbeiterInnen sollen die Personen, mit denen sie im Rahmen ihrer Arbeit in Kontakt treten, nach Kräften vor körperlichen und seelischen Schäden, vor Missbrauch und Gewalt jeglicher Art schützen.

  3. Alle MitarbeiterInnen sollen die individuellen Grenzen anderer Menschen respektieren. Sie sollen achtsam und  verantwortungsbewusst mit einer professionellen Nähe und Distanz gegenüber KollegInnen, MitarbeiterInnen und Studierenden umgehen. Dies bezieht sich insbesondere auf die Intim- und Privatsphäre von Personen.

  4. Alle MitarbeiterInnen sollen sich bemühen, jede Form persönlicher Grenzverletzung in ihrer Arbeitsumgebung bewusst wahrzunehmen. Nehmen sie Formen der Grenzverletzung wahr, dann sollen sie die notwendigen und angemessenen Maßnahmen zum Schutz der ihnen anvertrauten Personen einleiten. Dabei sollen sie sich der Grenzen ihrer Handlungsfähigkeit bewusst sein und den Kontakt mit den in Sankt Georgen und vom Jesuitenorden benannten Ombuds-, Ansprechpersonen, sowie Melde- und Beschwerdewegen suchen.

  5. Im Umgang mit digitalen und analogen Medien sollen alle MitarbeiterInnen beachten, dass ihre persönliche Interaktion und Kommunikation im Schriftverkehr, in E-Mails, Textnachrichten über digitale Geräte und in sozialen Netzwerken in Sprache und Wortwahl stets von Wertschätzung geprägt ist. Sie sollen keinen Schaden gegen andere Personen verursachen.

  6. Alle MitarbeiterInnen sollen sich bewusst sein, dass jede Form von Machtmissbrauch, in Sprache oder Handlung, ob in sexualisierter oder anderer Weise arbeitsrechtliche und gegebenenfalls strafrechtliche/zivilrechtliche Folgen haben wird.

  7. Alle MitarbeiterInnen sollen bewusst, ehrlich, nachvollziehbar, reflektiert und verantwortungsbewusst handeln gegenüber allen Personen mit denen sie in Kontakt stehen.

  8. Die MitarbeiterInnen sollen keine Abhängigkeiten ausnutzen.

  9. Alle MitarbeiterInnen sollen aktiv Stellung beziehen gegen abwertendes, diskriminierendes, gewalttätiges, sexistisches, rassistisches oder gegen die sexuelle und spirituelle Selbstbestimmung gerichtetes Verhalten, ob verbal oder nonverbal. Sie sollen Personen respektvoll unterstützen, die davon betroffen sind und mit deren Zustimmung, ein entsprechendes Verfahren und professionelle Unterstützung einleiten.  

  10. Alle MitarbeiterInnen sollen versichern, dass sie nicht wegen einer Straftat im Zusammenhang mit sexualisierter oder körperlicher Gewalt rechtskräftig verurteilt worden sind und auch insoweit kein Ermittlungsverfahren gegen sie eingeleitet worden ist. Für den Fall, dass diesbezüglich ein Ermittlungsverfahren gegen sie eingeleitet wird, verpflichten sie sich, dies ihrem/ihrer Dienstvorgesetzten bzw. der Person, die sie zu ihrer Tätigkeit beauftragt hat, umgehend mitzuteilen.

  11. Alle MitarbeiterInnen verpflichten sich bei Verdacht auf Grenzverletzungen dazu, diese mit der Leitung der jeweiligen Institution oder Ansprechperson der deutschen Region der Jesuiten zu besprechen.

  12. Alle MitarbeiterInnen nehmen zur Kenntnis, dass in katholischen Institutionen in Deutschland eine Meldepflicht bei Verdachtsfällen von Gewalt oder Straftaten besteht. Sie verpflichten sich, eine solche Meldung an die zuständige Leitung der jeweiligen Institution, eine unabhängige externe Ansprechperson der deutschen Region der Jesuiten oder den Provinzial der Jesuiten ECE zu machen.

  13. Alle MitarbeiterInnen sollen stets eine professionelle Nähe und Distanz zu KollegInnen, MitarbeiterInnen und Studierenden wahren.