Ordnung für die Wahlen zu Hochschulkonferenz und Hochschulrat

Diese Ordnung betrifft

  • die Wahl der Vertreter aus dem Kreis der wissenschaftlichen Mitarbeiter und Lektoren für die Hochschulkonferenz (Art. 6 § 2, 2c der Satzung der Hochschule)
  • sowie die Wahl der fünf Vertreter aus dem Kreis der Professoren und Dozenten (Art. 6 § 3, 2b der Satzung der Hochschule) und des Vertreters aus dem Kreis der wissenschaftlichen Mitarbeiter und Lektoren für den Hochschulrat (Art. 6 § 3, 2c der Satzung der Hochschule)

Die Wahlen erfolgen im September/Oktober jenen Jahres, in dem Rektorswahlen stattgefunden haben.

Die Wahlen werden als Briefwahl durchgeführt.

Die Wahlscheine werden zusammen mit einem kleinen und einem großen Couvert, auf dem der Name des Wahlberechtigten verzeichnet ist, sowie einem Anschreiben des Hochschulrektors an die Wahlberechtigten ausgegeben. Das kleine Couvert ist von den Wahlberechtigten verschlossen im großen, mit dem Namen versehenen Couvert, bis zu einer bestimmten Frist im Hochschulsekretariat abzugeben.

Die Liste der aktiv und passiv Wahlberechtigten wird durch Aushang veröffentlicht.

Wahlleiter ist der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Wahlprüfer der Vorsitzende des AStA.

Gewählt sind diejenigen, die die meisten Stimmen erhalten haben. Gewählt als Stellvertreter sind diejenigen mit den nächstmeisten Stimmen. Bei Stimmengleichheit erfolgt eine Stichwahl.

(Von der Hochschulkonferenz beschlossen am 27.11.2009)