Synodale Struktur und kirchliches Amt – Sankt Georgener Abendgespräch am 3. Mai

Zum ersten Sankt Georgener Abendgespräch im Sommersemester 2023 lud die Hochschule Sankt Georgen am Mittwoch, dem 03. Mai, in die Aula der Hochschule Sankt Georgen ein. Der lebhafte und anregende Auftakt der Gesprächsreihe des Sommersemesters stand unter dem Thema „Synodale Struktur und kirchliches Amt“. Zu Gast waren Prof.in Dr. Julia Knop und Anja Goller.

Anja Goller ist Generalvikarin des katholischen Bistums der Alt-Katholischen Kirche in Deutschland. Die Alt-katholische Kirche zeichnet sich dadurch aus, dass sie sowohl eine amtliche als auch eine synodale Struktur besitzt. Mit dieser Besonderheit beschäftigte sich der Impulsvortrag von Anja Goller. Zentral für die Struktur der Alt-Katholischen Kirche sei die starke Einbindung von Laien, die auch HauptinitiatorInnen dieser Struktur sind. Nach dem I. Vatikanischen Konzil (1869-1870) spalteten sich die Alt-Katholiken von der römisch-katholischen Kirche ab. Grund für diese Abspaltung war vor allem das auf dem Konzil formulierte Unfehlbarkeitsdogma und der dabei eingeführte Jurisdiktionsprimat des Papstes. 1873 wurde die Synodal- und Gemeindeordnung verabschiedet, deren Grundstock bis heute noch so existiert. Der Synode sind die anderen Organe zur Rechenschaft verpflichtet. Alle zwei Jahre wird eine Ordentliche Synode gehalten, die von Bischof und Synodalvertretung einberufen wird. Mitglieder der Synode sind: der Bischof, die Synodalvertretung – sie wird von der Synode gewählt und leitet, als ständige Vertretung der Synode, gemeinsam mit dem Bischof die Kirche –, die Abgeordneten der Gemeinden – jede Gemeinde wählt eine Abgeordnete bzw. einen Abgeordneten –, von Amts wegen alle Mitglieder der ständigen Geistlichkeit und fünf gewählte Mitglieder der Geistlichen im Ehrenamt. Dies ergibt in etwa ein Verhältnis von zwei Drittel Laien und einem Drittel Geistlichen. Ein weiterer zentraler Punkt ist, dass der Bischof von der Synodalversammlung gewählt wird. Dadurch findet eine Verschränkung von amtlicher und synodaler Struktur statt.

Mit Generalvikarin Goller gab es eine wertvolle Außenperspektive einer Theologin, die natürlich nicht am Synodalen Weg teilgenommen, diesen aber vor dem Hintergrund der eigenen, konfessionellen Tradition aufmerksam und wertschätzend begleitet hat. Zu den wichtigen Traditionen gehört in der Alt-Katholischen Kirche der Hinweis, dass sich in den unterschiedlichen Epochen und Regionen der Kirchengeschichte eine Pluralität von Formen der Synodalität entwickelt hat. Synodalität ist also nichts Neues in der katholischen Kirche. Vielmehr lässt sich mit ihr an vielfältigen Traditionen anknüpfen, die für die Gegenwart immer wieder weiterzuentwickeln sind.

Julia Knop ist Studiendekanin und Professorin für Dogmatik an der katholischen Fakultät in Erfurt, Mitglied im Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) und hat als Mitglied der Vollversammlung am Synodalen Weg teilgenommen. Sie beschäftigt sich intensiv mit der Fragestellung, wie Synodalität und Weiheamt, im Besonderen das Bischofsamt, in Verbindung stehen. In ihrem Impulsvortrag beschrieb Prof.in Knop zu Beginn, wie Synodalität im katholischen Milieu verstanden wird, um im nächsten Schritt einen Blick darauf zu werfen, inwieweit der Synodale Weg in Deutschland davon abgewichen ist. Synoden weisen im römisch-katholischen Bereich zwei Besonderheiten auf, zuerst sind sie rein mit Bischöfen besetzt, des Weiteren sind sie kein entscheidendes, sondern nur ein beratendes Gremium des Papstes bzw. eines Bischofs. Das Spezifikum des römisch-katholischen Synodenverständnisses ist eine starke Trennung der Beratungs- und Entscheidungsebene und damit eine starke hierarchische Struktur. Prof.in Knop vergleicht die synodalen Strukturen in der katholischen Kirche mit einer Struktur in Form von Pyramiden: Zwar sind in den ersten Phasen, z.B. von Bischofssynoden, viele Menschen beteiligt, doch verringert sich diese Beteiligung je weiter der Prozess voranschreitet. So seien im Verlauf des Prozesses irgendwann nur noch wenige, leitende Kleriker involviert, die mitunter die ersten Phasen gar nicht miterlebt und mitgestaltet hätten. Die Resultate eines synodalen Prozesses würden dann in der letzten Ebene ausschließlich vom Papst durch seine Schwerpunktsetzungen in Nachsynodalen Schreiben festgelegt. Der Synodale Weg in Deutschland bildet ein Novum, welches so kirchenrechtlich nicht vorgesehen, aber auch nicht verboten ist. Er verbindet diese beiden Ebenen miteinander. Dennoch musste es stets eine 2/3 Mehrheit der Bischöfe geben, damit Entscheidungen der Synodalversammlung angenommen werden konnten. Damit zeige sich, so Prof.in Knop, erneut die römisch-katholische Denkweise.

Nach den beiden Impulsvorträgen wurde in einem offenen Dialog versucht, die Gemeinsamkeiten, allerdings auch Unterschiede aufzuzeigen. Was kann von der anderen Seite gelernt werden? Wo gibt es Mechanismen, die bereits auf dem Synodalen Weg gut funktioniert haben und an welchen könnte noch gearbeitet werden? Viele Fragen wurden aufgeworfen, nicht alle konnten oder sollten abschließend beantwortet werden. Sie können und sollen weiter diskutiert werden.

Dazu wird die Gesprächsreihe am 10. Mai unter dem Thema „Katholische Sexuallehre – Anschluss gefunden?“ fortgesetzt. Zu Gast sind Birgit Mock (Hildegardis‐Verein) und Gregor Podschun (BDKJ). Die Abendgespräche finden in Präsenz mit Online-Übertragung statt. Weitere Informationen zu den Abendgesprächen finden Sie auf unserer Homepage.

Back