Provinzial, Bischof und Professorium stehen hinter Ansgar Wucherpfennig SJ

Johannes Siebner SJ, Provinzial der Jesuiten in Deutschland, und der Limburger Bischof, Dr. Georg Bätzing, stehen hinter dem gewählten Rektor von Sankt Georgen, Prof. Dr. Ansgar Wucherpfennig SJ, der seit 2014 das Amt innehat.

Pressemitteilung des Provinzials:  

Bereits Anfang Februar hat die Hochschulkonferenz Wucherpfennig für eine weitere Amtszeit von zwei Jahren zum Rektor gewählt. Diese Wahl fordert eine Bestätigung der kirchlichen Autoritäten. Sowohl der Bischof von Limburg, Dr. Georg Bätzing, als auch der Provinzial, P. Johannes Siebner SJ, haben dieser Wahl zugestimmt. Die noch benötigte römische Unbedenklichkeitserklärung („Nihil obstat“), die die Bildungskongregation zusammen mit der Glaubenskongregation ausstellt, blieb bisher jedoch aus. Hintergrund des ausbleibenden Nihil obstat ist die Auffassung der Glaubenskongregation, dass öffentliche Äußerungen von Pater Wucherpfennig im Oktober 2016 nicht mit der Lehre der Kirche übereinstimmen. Es geht dabei zum einen um Fragen des Diakonats der Frau zum anderen um neutestamentlich-theologische Überlegungen zur Homosexualität. 

Der Provinzial der Jesuiten Pater Siebner stellt sich voll und ganz hinter Ansgar Wucherpfennig SJ: „Ich stehe uneingeschränkt zum gewählten Rektor Pater Wucherpfennig; er genießt mein volles Vertrauen. Seine Amtsführung der letzten vier Jahre, seine Theologie, seine völlig unstreitige Kirchlichkeit und seine persönliche Integrität lassen nicht den geringsten Zweifel an seiner Eignung zu. Ich kann mir ehrlich gesagt, gar nichts anderes vorstellen, als dass es sich da um ein Missverständnis handelt. Ansonsten wäre es ein empörender Vorgang. Ich bin guter Dinge, dass die Ernennung bald erfolgen kann.“ Auch der Limburger Bischof, Dr. Georg Bätzing, hat bereits sein Vertrauen gegenüber Wucherpfennig zum Ausdruck gebracht. Er sei ein brillanter Theologe, sei immer integer und loyal gegenüber der Kirche. Bätzing habe keinerlei Bedenken und hofft, dass Rom die Wahl des Ordens und der Bistümer akzeptiere.  

Weil die römische Unbedenklichkeitserklärung („Nihil obstat“) bislang nicht vorliegt, kann der Großkanzler P. Wucherpfennig nicht zum Rektor ernennen. Nach den Satzungen der Hochschule vertritt der Prorektor den Rektor der Hochschule. Prof. Dr. Thomas Meckel hat daher vom 01.10.2018 an die Amtsgeschäfte des Rektors übernommen, bis eine ordentliche Ernennung des Rektors der Hochschule aus Rom erfolgt. Für diesen Einsatz ist Johannes Siebner sehr dankbar, denn er weiß die Hochschule in guten Händen solange der gewählte Rektor sein Amt nicht antreten kann. Johannes Siebner vertraut Thomas Meckel voll und ganz. [PDF]

Das Interview von Pater Wucherpfennig aus dem Oktober 2016 zum Nachlesen.

Für weitere Nachfragen wenden Sie sich bitte an das Provinzialat der Jesuiten in München: pia.dyckmans(at)jesuiten.org

Das Professorium der Hochschule Sankt Georgen bekräftigt die mit großer Mehrheit erfolgte Wahl der Hochschulkonferenz von Ansgar Wucherpfennig SJ zum Hochschulrektor.

 

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