Drittes Sankt Georgener Abendgespräch „Synodalität: orthodoxe, katholische und evangelische Konzepte im Austausch“

Am vergangenen Mittwoch fand das dritte und damit letzte Sankt Georgener Abendgespräch des Sommersemesters 2022 statt. P. Bernhard Knorn SJ, der seit 2019 den Lehrstuhl für Dogmatik und Ökumenik in Sankt Georgen vertritt, lud zu einer Podiumsdiskussion über „Synodalität: orthodoxe, katholische und evangelische Konzepte im Austausch“ ein. Synodale Prozesse haben von katholischer Seite zunehmende Bedeutung. Papst Franziskus sagte in seiner Ansprache zum 50. Jahrestag der Einrichtung der Bischofssynode 2015 in Anlehnung an Johannes Chrysostomos sogar, dass „Kirche und Synode Synonyme sind“. Davon ausgehend war ein Anliegen für die Podiumsdiskussion, theologische Grundprinzipien und geistliche Haltungen für Synodalität herauszuarbeiten.

Als Vertreter für die orthodoxe Kirche war Erzpriester Radu Constantin Miron anwesend, der zugleich der Vorsitzende der ACK Deutschland ist. Er erklärte, dass Synodalität das ausschlaggebende Prinzip der orthodoxen Kirche sei. Was alle Kirchen betrifft wird, muss panorthodox synodal beschlossen werden – und zwar einmütig, wenn nicht sogar einstimmig. Neben größeren, unregelmäßig zusammentretenden Konzilien und Synoden tagt einmal im Monat eine nur aus Bischöfen zusammengesetzte Synode als ständiges Gremium. Der sensus fidelium ist dabei ein wichtiges Prinzip, was sich auch an der Wichtigkeit der Rezeption von Beschlüssen durch das Kirchenvolk zeigt.

Für die katholische Kirche war neben P. Knorn Ingeborg Schillai, die langjährige Vorsitzende der Diözesanversammlung des Bistums Limburg, am Gespräch beteiligt. Sie hob hervor, wie einmalig die synodale Verfassung ihres Bistums mit seiner bereits seit 1968 bestehenden Synodalordnung ist. Der Diözesansynodalrat besteht aus gewählten, ordinierten und nicht-ordinierten Mitgliedern und dient der effektiven Beratung des Bischofs in der Leitung der Diözese. So können die vielfältigen Erfahrungen gehört und die verschiedenen Charismen der Gläubigen zu Entscheidungen beitragen. Mit den synodalen Gremien auf den verschiedenen Ebenen von der Pfarrei aufwärts gibt es für das Bistum ein auf Dauer gestelltes Prinzip von Synodalität.

Der evangelisch-lutherische Theologe Peter Scherle, Prof. em. für Kirchentheorie am Predigerseminar Herborn, stellte eine evangelisch-theologische Vision von Synodalität vor. Hier ist die Synode „das maßgebende Organ der geistlichen und rechtlichen Leitung“. Damit ist Synodalität in der evangelischen Kirche als Dauerprinzip von Kirchenleitung und Entscheidungsfindung etabliert. Dass Synodalität die Beteiligung des Gottesvolkes bedeutet, zeigt sich in der Zusammensetzung des Gremiums zu zwei Dritteln mit nicht-ordinierten, gewählten Gläubigen. Es ist politisch und grundlegend partizipativ – was immer mit der geistlichen Dimension der Kirche als Leib Christi vermittelt werden muss.

Der Abend bot den Teilnehmenden, die teils vor Ort in Sankt Georgen, teils online beteiligt waren, lebendige Einblicke in Konzepte der Synodalität und in die so unterschiedliche synodale Praxis in den jeweiligen Kirchen. So ist beispielsweise die Synodalität bei den orthodoxen Kirchen stärker episkopal ausgeprägt als bei den evangelischen. Bei allen aber ist ein Ringen um ein verstärktes Hören auf den sensus fidelium wahrzunehmen. 

Zum Abschluss des Abends bedankte sich der Rektor der Hochschule, Prof. Thomas Meckel, für den Abend und die gesamte Gesprächsreihe dieses Sommersemesters. Er kündigte für das kommende Semester eine Ringvorlesung an. Zudem werden Edeltraud Koller als Professorin für Moraltheologie und Wolfgang Beck als Professor für Pastoraltheologie im Wintersemester ihre Antrittsvorlesungen halten. 

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