Antrittsvorlesung Prof.in Dr.in Edeltraud Koller

Am Mittwoch, dem 26.10.2022, fand vor zahlreichen anwesenden sowie online zugeschalteten Gästen die Antrittsvorlesung von Prof.in Dr.in Edeltraud Koller statt. Der Hochschulrektor Prof. Dr. Thomas Meckel führte durch die Veranstaltung und würdigte Edeltraud Kollers Werke und ihr Wirken für die Hochschule.

Die Moraltheologin war seit 2015 Juniorprofessorin und Vertreterin des Lehrstuhls für Moraltheologie an der Hochschule Sankt Georgen. 2019 wurde sie in Linz mit einer Arbeit zum Thema „Die Wissenschaften als Erkenntnisquelle der katholischen Morallehre. Die päpstliche Akademie der Wissenschaften als Modell der ethischen Integration eines Locus theologicus alienus“ habilitiert. Als Beispiele für das wertvolle Wirken von Prof.in Edeltraud Koller in und für Sankt Georgen hob der Rektor ihr Engagement in vielen Ausschüssen der Hochschule, wie zum Beispiel im Ausschuss zur Überwachung der Studien- und Prüfungsordnung, für die Geschlechtergerechtigkeit und bei der Durchführung des Masterstudiengangs Sozialethik im Gesundheitswesen hervor, welcher in Zusammenarbeit mit der Goethe-Universität entwickelt wurde und seit dem Wintersemester 2021/2022 das Lehrangebot bereichert.

Das Thema der Antrittsvorlesung lautete „Der Glaubenssinn aller Glaubenden als ein moralisches Erkenntnisvermögen? Zur theologisch-ethischen Bedeutung des sensus fidelium“. Dazu erläuterte Prof.in Koller in einem ersten Schritt das Verständnis des Glaubenssinnes. Dieser sei der Ausdruck für das Wirken des Geistes Gottes in den Glaubenden (sensus fidei fidelis) und der Kirche als Gemeinschaft der Glaubenden (sensus fidelium), orientiere im Leben sowie Handeln und zeige sich als ein Gespür für den Glauben. Nach dieser ersten Annäherung erläuterte sie, was der sensus fidelium mit der christlich-ethischen Erkenntnis zu tun hat. Da die Antwort auf die Frage weitreichend und komplex sei, beschäftigte sich Prof.in Koller in ihrer Antrittsvorlesung exemplarisch mit dem Potenzial des sensus fidelium für die theologisch-ethische Erkenntnis des hierarchischen Lehramts und arbeitete nach einer differenzierten Betrachtung der „loci theologici“ (Erkenntnisorte der Theologie) acht Leistungen des sensus fidelium für den Erkenntnisprozess des Lehramts im Bereich der Moral heraus. Abschließend hielt sie drei Erträge fest. Zuerst sei festzuhalten, dass ein (zu) weit gefasster Begriff von Erkenntnis vorausgesetzt werde, wenn der sensus fidelium als moralisches Erkenntnisvermögen bezeichnet werde. Der sensus fidelium sei aber ein Vermögen der Kirche, nämlich ein Vermögen der eher weisheitlichen Einsicht aus dem Glauben – auch im Bereich des Sittlichen und der Morallehre. Des Weiteren sei der Stellenwert des Glaubenssinns als Erkenntnisquelle an das Verständnis von Offenbarung als Selbstmitteilung Gottes und das Verständnis von Kirche als Gemeinschaft der Glaubenden gebunden. Zuletzt stellte Prof.in Koller die Notwendigkeit einer Institutionalisierung des sensus fidelium als Erkenntnisort heraus, damit dieser in Erkenntnis- und Entscheidungsprozesse in angemessener Weise integriert werden und die Morallehre der Kirche ihre Orientierungsfunktion entfalten könne. Erste Ansätze einer Institutionalisierung gebe es bereits, sowohl in Deutschland als auch im weltweiten synodalen Prozess.

Musikalisch begleitet wurde der gesamte Abend von Nina Steinbronn-Rettelbach an der Querflöte und Monica Rincon an der Harfe.

 

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