Zweithörer

Studierende, die an anderen wissenschaftlichen Hochschulen oder Universitäten immatrikuliert sind, können auch das Lehrangebot der Hochschule Sankt Georgen wahrnehmen, wenn einem Antrag auf Zulassung als Zweithörer/in, dem eine Studienbescheinigung beizufügen ist, stattgegeben wird. Voraussetzung für die Aufnahme als Zweithörer/in ist, dass die Überweisung der Gebühren 2 Banktage vor der Anmeldung erfolgt (siehe Gebührenordnung).

Zweithörer können an der Hochschule keine Examina ablegen. Wünschen sie Testate oder Bescheinigungen über die Teilnahme an Studienveranstaltungen, so ist ein entsprechender Antrag an die Hochschulsekretärin zu stellen; für diese Bescheinigungen können jedoch keine Formulare der Hochschule verwendet werden.

Diese Regelung gilt nicht für die Ergänzenden Studienprogramme »Islam und christlich-muslimische Begegnung« und »Medien« . Die Zertifikate dieser Studienprogramme können auch von Gast- und Zweithörern erworben werden.

Es wird empfohlen, den Antrag auf Zulassung als Gasthörer online zu stellen. Statt dessen können Sie aber auch das Antragsformular hier herunterladen (PDF-Datei, 32 KB) oder das dem Personen- und Vorlesungsverzeichnis beigefügte Papierformular verwenden. In jedem Fall ist der Antrag spätestens vier Wochen vor Beginn der Lehrveranstaltungen zu stellen. Voraussetzung für die Aufnahme als Gasthörer ist, dass die Gebühren auf dem Konto der Hochschule eingegangen sind (siehe Gebührenordnung).

Wenn der Antrag genehmigt ist, erhält der/die Antragsteller/in per E-Mail einen Gasthörerschein.


HINWEIS: Das Vorlesungsverzeichnis zum Wintersemester 2024/25 ist online. Bitte schreiben Sie sich als Gast-/Zweithörer bis spätestens 02.10.2024 ein. Den Antrag auf Zulassung als Gast-/Zweithörer finden Sie in den Informationen oben und unten oder direkt [hier]. 


Gasthörer

Die Philosophisch-Theologische Hochschule Sankt Georgen ermöglicht philosophisch und theologisch Interessierten die Teilnahme an einzelnen Lehrveranstaltungen. Auf Antrag kann vom Rektor zugelassen werden, wer sein Wissen auf philosophischem oder theologischem Gebiet vervollständigen will und aufgrund einer schulischen Ausbildung oder seines Berufes in der Lage ist, an Vorlesungen, Seminaren oder Übungen mit Verständnis teilzunehmen. Die Zulassung gilt jeweils für ein Semester.

Die Teilnahme an Seminaren und ähnlichen Veranstaltungen erfordert die vorherige Rücksprache und das Einverständnis des zuständigen Professors.

Gasthörer können an der Hochschule keine Examina ablegen. Wünschen sie Testate oder Bescheinigungen über die Teilnahme an Studienveranstaltungen, so ist ein entsprechender Antrag bei der Hochschulsekretärin einzureichen. Für die Bescheinigungen werden keine Formulare der Hochschule verwendet.

Diese Regelung gilt nicht für die Ergänzenden Studienprogramme »Islam und christlich-muslimische Begegnung« und »Medien« . Die Zertifikate dieser Studienprogramme können auch von Gast- und Zweithörern erworben werden.

Es wird empfohlen, den Antrag auf Zulassung als Gasthörer online zu stellen. Statt dessen können Sie aber auch das Antragsformular hier herunterladen (PDF-Datei, 32 KB) oder das dem Personen- und Vorlesungsverzeichnis beigefügte Papierformular verwenden. In jedem Fall ist der Antrag spätestens vier Wochen vor Beginn der Lehrveranstaltungen zu stellen. Voraussetzung für die Aufnahme als Gasthörer ist, dass die Gebühren auf dem Konto der Hochschule eingegangen sind (siehe Gebührenordnung).

Wenn der Antrag genehmigt ist, erhält der/die Antragsteller/in per E-Mail einen Gasthörerschein.