Lehr- und Hygienekonzept WS2022/23

Lehrkonzept (Stand: 13.02.2023)

Unter anderem auf Grundlage der Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung der hessischen Landesregierung (CoBaSchuV) in der Fassung vom 2. Februar 2023 werden die folgenden Regelungen zur Lehre festgelegt. 

Alle Lehrveranstaltungen der grundständigen Lehre (Vorlesungen, Seminare, Übungen, Kolloquien etc.) sowie die Sprachkurse finden in Präsenz statt. Als einzige Ausnahme findet die Lehrveranstaltung 49 „Contemporary English and American Theologians: Positions and Debates“ digital statt.

Gem. § 1 der CoBaSchuV ist jede Person angehalten, sich so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen unangemessenen Infektionsgefahren aussetzt. Im Hochschulgebäude gilt die Empfehlung, eine OP-Maske oder Schutzmaske der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar ohne Ausatemventil (im Folgenden: medizinische Maske) zu tragen.

Veranstaltungen außerhalb der grundständigen Lehre wie Studienprogramme oder Oberseminare können nach Rücksprache mit Frau Muth (muth@sankt-georgen.de) auch in hybrider Form stattfinden.

Weitere Einzelveranstaltungen (Ringvorlesung etc.)

Bei weiteren Einzelveranstaltungen jenseits des Lehrbetriebs auf dem Hochschulgelände, zu denen auch externe Gäste geladen sind (z.B. Ringvorlesung), gilt die Empfehlung zum Tragen einer medizinischen Maske analog.

Hygienekonzept

Unter anderem auf Grundlage der Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung der hessischen Landesregierung (CoBaSchuV) in der Fassung vom 2. Februar 2023 gilt an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Sankt Georgen das folgende Hygienekonzept. 

Im Eingangsbereich des Hochschulgebäudes steht ein Desinfektionsspender bereit. Bitte beachten Sie darüber hinaus die Aushänge mit den Hygienehinweisen. Außerdem steht in jedem Raum Desinfektionsmittel zur Verfügung.

Maskenpflicht

Gem. § 1 der CoBaSchuV ist jede Person angehalten, sich so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen unangemessenen Infektionsgefahren aussetzt. Im Hochschulgebäude gilt die Empfehlung, eine OP-Maske oder Schutzmaske der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar ohne Ausatemventil (im Folgenden: medizinische Maske) zu tragen. 

Verhalten im Fall einer positiven Testung

Personen, bei denen eine Corona-Infektion auf Grundlage eines Bürger- oder PCR-Tests nachgewiesen ist, wird dringend empfohlen, sich im Fall einer Infektion mit Symptomen für fünf Tage zu isolieren und keinen Besuch zu empfangen. Die Isolation sollte erst beendet werden, wenn mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht oder zehn Tage nach dem ersten Test vergangen sind. Zudem besteht für fünf Tage eine Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung. Es wird dringend empfohlen, nach Ablauf der fünf Tage weiterhin eine Maske zu tragen, bis mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht, höchstens jedoch für weitere fünf Tage. Unter freiem Himmel kann die Maske unter Einhaltung der Abstandsregeln (1,5 Meter) abgesetzt werden.

Weitere Regelungen

Die verfügbaren Räume können auch für das freie Arbeiten (z. B. mit dem Laptop) verwendet werden. Die Räume sind regelmäßig vor und nach jeder Lehrveranstaltung sowie mehrfach während der Lehrveranstaltung bzw. dem freien Arbeiten zu lüften. Zudem sind die Raumlüfter in Betrieb zu nehmen.

Studienmoderation und -beratung kann unter Einhaltung der Hygieneregeln in gewohnter präsentischer Form stattfinden.

Die aktuellen Regelungen zur Nutzung der Bibliothek finden Sie auf der Website der Bibliothek. 

Weitere Einzelveranstaltungen

Bei weiteren Einzelveranstaltungen jenseits des Lehrbetriebs auf dem Hochschulgelände, zu denen auch externe Gäste geladen sind (z.B. Ringvorlesung), gilt die Empfehlung zum Tragen einer medizinischen Maske analog.

Gez. Prof. Dr. Thomas Meckel, Rektor der Hochschule