Institut für theologische Begründung des Kirchenrechts, kirchliche Rechtsgeschichte und Religionsrecht

Das Institut für theologische Begründung des Kirchenrechts, kirchliche Rechtsgeschichte und Religionsrecht wurde 2023 gegründet und steht unter der Leitung von Prof. Dr. Thomas Meckel, Inhaber des Lehrstuhls für Kirchenrecht, Religionsrecht und kirchliche Rechtsgeschichte an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Sankt Georgen.

Das Institut widmet sich Forschungsprojekten im Bereich des Kirchenrechts und des Religionsrechts, die sich insbesondere mit Fragen der theologischen Grundlagen und der Begründung des Kirchenrechts in rechtsgeschichtlicher und aktueller Perspektive auseinandersetzen. Im Rahmen der Hirschberger Kirchenrechtstagung, die vom Institut in Kooperation mit dem Seminar für Kirchenrecht, kirchliche Rechtsgeschichte und Staatskirchenrecht der Johannes Gutenberg-Universität Mainz veranstaltet wird, werden regelmäßig aktuelle Fragen innerhalb der Kanonistik im Diskurs mit Fachvertreterinnen und -vertretern aus Wissenschaft und Praxis diskutiert. Die Fachtagungen, Konferenzen und Exkursionen des Instituts ermöglichen auch Studierenden sowie Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern Einblick in verschiedene Bereiche des kirchlichen Rechts.

Das Institut dient der interdisziplinären Vernetzung und Forschung in den Bereichen des kirchlichen Rechts, der kirchlichen Rechtsgeschichte sowie des Religionsrechts der Bundesrepublik Deutschland in europäischer und internationaler Perspektive. Das Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht (LKRR), das 2019-2021 in vier Bänden erschienen ist und von Prof. Dr. Thomas Meckel mitherausgeben wurde, vereint Informationen zu verschiedenen geltenden innerreligiösen Eigenrechten mit der religionsrechtlichen Perspektive des Staates auf dem neuesten Stand der Forschung. Diese Perspektive wird auch in der Kooperation mit dem Forum für den Vergleich der Rechtsdiskurse der Religionen (RdR) der Hochschule für Jüdische Studien Heidelberg verwirklicht, dessen Mitglied Prof. Dr. Thomas Meckel ist.

 


Aktuelles

Hirschberger Kirchenrechtstagung 2024
Verkündigungsauftrag der Kirche in pluraler und säkularer Umwelt
23.09.-25.09.2024

 

Der Mainzer Lehrstuhl für Kirchenrecht und das Frankfurter Institut für theologische Begründung des Kirchenrechts, kirchliche Rechtsgeschichte und Religionsrecht laden Sie herzlich zur Kirchenrechtlichen Tagung auf Schloss Hirschberg ein, die sich vom 23.09.-25.09.2024 dem Thema „Verkündigungsauftrag der Kirche in pluraler und säkularer Umwelt“ widmet.

Die Verkündigung des Evangeliums in allen ihren Dimensionen und Vollzügen als wesentliche Aufgabe herauszustellen und ihre Förderung allen Gläubigen und kirchlichen Verantwortungsträgern ans Herz zu legen, ist ein zentrales Anliegen Papst Franziskus, das auch die deutschen Bischöfe auf unterschiedliche Weise in aktuelle Prozesse in ihren Bistümern und auf nationaler Ebene eingebracht haben. Die diesjährige Tagung nimmt die Kernaufgaben der Verkündigung nicht nur aus kirchenrechtlicher Perspektive in den Blick. Im Dialog mit anderen Disziplinen geht es um einen pluralen Ansatz zu den Möglichkeiten und Grenzen der kirchlichen Verkündigung und die Entwicklung von Vorschlägen de lege ferenda. Hierzu sind grundlegende Themen wie die Religionsfreiheit, der ökumenische Auftrag der Kirche und die Evangelisation, in aktueller Perspektive zu beleuchten. Mit Religionsunterricht, Katechese, Predigtdienst und Hochschulrecht sind ebenso konkrete Tätigkeitsfelder der kirchlichen Verkündigung mit ihren gegenwärtigen Herausforderungen im Blick. Gerade dort bedarf es neuer Gestaltungs- und Handlungsoptionen, die im interdisziplinären Dialog herausgearbeitet werden.

Eine Anmeldung zum zugehörigen Hauptseminar M15 / M23 (2st. / 4 LP) im SoSe 2024 ist bitte bis zum 30.04.2024 per E-Mail an Herrn Prof. Meckel (meckel(at)sankt-georgen.de) zu richten.

Hier können Sie einen Blick in das Tagungsprogramm werfen.

Melden Sie sich bei Interesse bis zum 15.06.2024 postalisch (Anmeldeformlar) oder online an.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Hirschberger Kirchenrechtstagung.

 

 
Stadt der Gnade - Stadt des Rechts
Exkursionsseminar nach Rom

 

WS 2023/2024 - 17.03.-22.03.2024

Hauptseminar M15 / M23 (2st. / 4 LP)

im Fachbereich Kirchenrecht / Liturgiewissenschaft

Rom ist das spirituelle und administrative Zentrum der Katholischen Kirche. In der Vergangenheit und Gegenwart setz(t)en die Päpste mit Hilfe ihrer Kurie Recht und gewähr(t)en Gnade. Das Exkursionsseminar blickt aus kirchenrechtlicher und liturgiewissenschaftlicher Perspektive auf das kirchliche Rechts- und Verwaltungssystem und geht der Frage nach, wie Recht und Gnade im päpstlichen Zeremoniell, in der Architektur und in der Urbanistik zum Ausdruck kommen. Mit der Apostolischen Konstitution Praedicate Evangelium hat Franziskus 2022 eine umfassende Reform der Römischen Kurie vorgenommen.

In Gesprächen mit den Dikasterien und Gerichtshöfen werden Einblicke in deren Arbeit gewonnen, um die Arbeitsweise und Reformprozesse unter dem aktuellen Pontifikat von Papst Franziskus und seinen Vorgängern besser zu verstehen. Die bedeutendsten Kirchen und Pilgerstätten werden darüber hinaus liturgie- und spiritualitätsgeschichtlich erschlossen.

Plakat zur Rom-Exkursion 2024

 

 

 

 

Tagungsband zur Hirschberger Kirchenrechtstagung 2022 erschienen.

 

 

Kirchen und Religionsrecht Bd. 36, Münster 2023
ISBN 978-3-402-23750-2
pdf Ebook | ISBN 978-3-402-23751-9

Seit dem 8. Dezember 2021 steht das neu geordnete kanonische Strafrecht des CIC/1983 in Kraft. Die seitdem diskutierten Neuerungen liegen unter anderem im Bereich der kirchlichen Delikte, wobei insbesondere Straftaten sexuellen Missbrauchs und Vergehen im Bereich der Vermögensverwaltung reformiert wurden. In mancherlei Hinsicht bringt das neue Strafrecht Klarheit und Verbesserungen. In anderen Bereichen bleibt es doch bei interpretationsbedürftigen Rechtsbegriffen und konzeptionellen Anfragen. Die Vorträge der Hirschbergtagung 2022 in diesem Band sowie weitere Untersuchungen zu strafrechtlichen Aspekten wollen erste Interpretationsansätze zur Debatte stellen und damit einen Beitrag zu einer vertieften Theorie des kirchlichen Strafrechts und seiner praktischen Anwendung in der Rechtsprechung leisten.