Regelung zur Vergabe von Leistungspunkten gemäß „European Credit Transfer System (ECTS)

Revidierte Fassung vom 06.05.2022

Leistungspunkte (LP) bzw. Credit Points (CP) kennzeichnen gemäß dem European Credit Transfer System (ECTS) den durchschnittlichen Arbeitsaufwand der Studierenden, um die jeweiligen Anforderungen zu erfüllen und die Lernziele zu erreichen. Zum Arbeitsaufwand zählen unter anderem die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen (Kontaktzeit), die Vor- und Nachbereitung der Lerninhalte (Selbststudium), die Vorbereitung auf und die Teilnahme an Prüfungen (mündliche Prüfungen bzw. Klausurarbeiten) sowie das Erbringen von Präsentationen und die Erstellung von schriftlichen Haus- bzw. Abschlussarbeiten. Ein Leistungspunkt entspricht einem studentischen Arbeitsaufwand von 25 bis 30 Stunden.

Den Gesamtumfang der Leistungspunkte eines Studiums regelt die jeweilige Studienordnung. Die Leistungspunkte der Module legen die Modulhandbücher fest und werden im Diploma Supplement ausgewiesen.

Auch für Studienleistungen außerhalb der modularisierten Studiengänge (z. B. in Aufbaustudien­programmen, besonderen Studienprogrammen, Sprachkursen) können Leistungspunkte erworben werden. Die erworbenen Leistungspunkte werden im Transcript of Records nur auf Antrag der bzw. des Studierenden ausgewiesen. Für die Vergabe der Leistungspunkte gelten die folgenden Regeln:

  • Vorlesung mit bestandener Prüfung: LP laut Vorlesungsverzeichnis
  • Haupt- oder Oberseminar mit benotetem Seminarschein:  LP laut Vorlesungsverzeichnis
  • Lehrveranstaltung mit bescheinigter erfolgreicher Teilnahme, aber ohne Benotung: SWS lt. Vorlesungsverzeichnis x 1 LP
  • bestandene Schlussprüfung für Latein, Griechisch oder Hebräisch: 10 LP
  • erfolgreiche Teilnahme an der Einführung in die hebräische Sprache: 3 LP
  • Studienprogramm „Philosophicum“: LP laut Vorlesungsverzeichnis
  • Studienprogramm „Islam und christlich-muslimische Begegnung“: LP laut Vorlesungsverzeichnis
  • Studienprogramm „Medien und öffentliche Kommunikation“: LP laut Vorlesungsverzeichnis

Für sonstige voranstehend nicht erwähnte Studienleistungen werden die Leistungspunkte in Analogie zu diesen Regeln festgelegt. Die Entscheidung über die Anzahl der Leistungspunkte trifft in diesen Fällen der Ausschuss zur Überwachung der Studien- und Prüfungsordnung.

(Änderung des Regelungstextes vom 4.11.2005. Vom Hochschulrat beschlossen am 06.05.2022)