Ombudsstelle in Sankt Georgen

Die Philosophisch-Theologische Hochschule Sankt Georgen in Frankfurt versteht sich als Ort, an dem alle Menschen unabhängig von Religion und Weltanschauung, Geschlecht, sexueller Orientierung, Alter oder sozialer und ethnischer Herkunft willkommen sind. Auch wenn sich alle Lehrenden, MitarbeiterInnen und die Verwaltung um diese Gleichbehandlung bemühen, kann es im Alltag zu Situationen kommen, in denen Menschen ausgegrenzt oder ungerecht behandelt werden bzw. sich so fühlen. Dies gilt nicht nur für den formellen Bereich im Rahmen des Studiums und der Verwaltung, sondern auch für die informellen Begegnungen. Die Hochschule hat daher eine Ombudsstelle eingerichtet. 

Was ist eine Ombudsstelle?

Eine Ombudsstelle ist eine unabhängige Beschwerde- bzw. Schlichtungsstelle, die eine unparteiische Schiedsperson stellt, um in einem Streitfall eine für alle Seiten akzeptable Einigung zu finden. Durch eine Ombudsperson können Streitfälle in verschiedensten Bereichen und ohne großen bürokratischen Aufwand geschlichtet werden. Die Ombudsstelle handelt diskret, alle Ombudspersonen unterliegen der Schweigepflicht. Die Etablierung einer Ombudsstelle soll vor allem der Eskalation von Konflikten zuvorkommen und im Streitfall zur Schlichtung beitragen durch:

  • wertungsfreies Zuhören und eine unabhängige Betrachtung des Streitfalles,
  • ein offenes Gespräch über die Abwägung der von beiden Seiten vorgebrachten Argumente,
  • oder das Aussprechen einer abgewogenen Empfehlung für den entsprechenden Fall.

Die Ombudsstelle soll im Streitfall vermitteln. Bei Schwierigkeiten mit KommilitonInnen können Sie sich natürlich auch an die Studierendenvertretung (AStA) wenden. Die Ombudsstelle kann Ihnen aber helfen, Schritte zu einem offiziellen Verfahren, wie sie durch das Arbeitsrecht, den Prüfungsausschuss oder durch sonstige rechtliche Regelungen gegeben sind, abzuklären. 

Wann können Sie sich an die Ombudspersonen wenden?

Wenn Sie sich unverstanden, ungerecht behandelt, diskriminiert oder belästigt fühlen, können Sie sich an die Ombudspersonen wenden. Die Stelle dient dazu, in zwischenmenschlichen Konflikten zu vermitteln. Diskriminierungserfahrungen sind oft sehr schwierig zu fassen. Sie sind gebeten, zuerst das Gespräch mit der betreffenden Person selbst zu suchen, wenn Ihnen dies möglich ist und keine zu große Belastung darstellt, um etwaige Missverständnisse auszuräumen, das Gegenüber zu sensibilisieren und eine Basis größeren Vertrauens zu schaffen.

Selbstverständlich können Sie sich aber auch direkt die Ombudsstelle wenden.

Wann ist die Ombudsstelle nicht zuständig?

Bei Fragen und Problemen, die Prüfungsordnungen anbelangen und einer klaren rechtlichen Regelung bedürfen, ist die Ombudsstelle nicht zuständig. Hier müssen Sie den offiziellen, d.h. formalen Weg, einhalten. Auch wenn Sie Fragen zu Ihrem allgemeinen Studienverlauf haben, wenden Sie sich bitte direkt an die StudienberaterInnen, bzw. das Studierenden- oder Prüfungssekretariat. Die Ombudsstelle hat keine Autorisierung, Entscheidungen des Prüfungsausschusses zu revidieren.

Bei Fragen der guten wissenschaftlichen Praxis und möglichem Fehlverhalten wenden Sie sich bitte an die zuständige Ombudsperson. 

Sollten Sie Betroffener von sexualisierter Gewalt sein, können Sie sich jederzeit an die zuständigen Ansprechpersonen  wenden.

Wen kann ich ansprechen?

Der Hochschulrat der Hochschule Sankt Georgen hat Frau Prof. Dr. Melanie Peetz und P. Dr. Markus Luber SJ als Ombudspersonen berufen. Sie können unabhängig voneinander angesprochen werden. 

Wie kann ich mich an die Ombudsstelle wenden?

Wie läuft ein solches Verfahren ab?

Wenn sich eine Person an die Ombudsstelle wendet, wird zunächst ein Gespräch vereinbart. Hier wird der Fall ausführlich geschildert und festgestellt, ob die Ombudsperson die passende Anlaufstelle dafür ist. Außerdem wird geklärt, welche Person(en) am Konflikt beteiligt sind. Weitere Schritte werden vereinbart. Diese könnten sein:

  • ein Coachingprozess bzw. die Begleitung der betroffenen Person, um selbst mit der Situation umgehen zu können (z.B. das direkte Gespräch mit der beteiligten Person zu suchen),
  • ein strukturiertes Schlichtungsverfahren, bei dem es zu einem gemeinsamen Gespräch mit allen beteiligten Personen kommt (davor müssen Einzelgespräche mit allen beteiligten Personen geführt werden),
  • die Ombudsperson wird nach Absprache selbst aktiv, schlägt einen möglichen Lösungsweg vor, schaltet relevante weitere Personen ein oder beschreitet nötige Amtswege.

Externe Ombudspersonen

In bestimmten Konfliktfällen kann es notwendig sein, sich an eine auswärtige Ansprechperson zu wenden. In diesen Fällen sind die Ombudspersonen der Hochschule für Philosophie in München, Prof. Dr. Barbara Schellhammer und Dr. Patrick Zoll SJ, bereit, dass Sie sich an sie wenden. Diese können Sie per E-Mail erreichen über: ombudsstelle(at)hfph.de.