Ombudspersonen für gute wissenschaftliche Praxis und mögliches Fehlverhalten

Die Philosophisch-Theologische Hochschule Sankt Georgen hat eine Richtlinie zur Sicherung der Standards guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens verabschiedet. Im Rahmen dieser Richtlinie haben Sankt Georgen und die Hochschule für Philosophie München ein gemeinsames gestuftes Verfahren zur Aufklärung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens in Kraft gesetzt. Hierzu wurden je Hochschule eine Ombudsperson sowie eine gemeinsame Kommission für die wissenschaftliche Selbstkontrolle im Rahmen einer Verdachtsprüfung, eines Vorverfahrens und gegebenenfalls einer förmlichen Untersuchung eingerichtet.

Die Ombudsperson für gute wissenschaftliche Praxis und mögliches Fehlverhalten der Philosophisch-Theologischen Hochschule Sankt Georgens ist Dr. P. Tobias Specker SJ. Die Mitglieder der Kommission für die wissenschaftliche Selbstkontrolle sind von Sankt Georgener Seite Prof. Dr. Dirk Ansorge und Dr. P. Alexander Löffler SJ.

Mitglieder und Angehörige der Philosophisch-Theologischen Hochschule Sankt Georgen können sich an die Ombudsperson der Philosophisch-Theologischen Hochschule Sankt Georgen oder die Ombudsperson der Hochschule für Philosophie München wenden. Die Ombudspersonen beraten als neutrale und qualifizierte Ansprechpersonen in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und prüfen in Verdachtsfällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens und tragen, soweit möglich, zur lösungsorientierten Konfliktvermittlung bei. Sie setzen sich in geeigneter Weise für den Schutz sowohl der Hinweisgebenden als auch der oder des von den Vorwürfen Betroffenen ein und beraten Personen, die sie oder ihn über ein vermutetes wissenschaftliches Fehlverhalten informieren, sowie Personen, die sich dem Verdacht wissenschaftlichen Fehlverhaltens ausgesetzt sehen. Wissenschaftliches Fehlverhalten liegt vor, wenn in einem wissenschaftserheblichen Zusammenhang bewusst oder grob fahrlässig gegen die Standards guter wissenschaftlicher Praxis verstoßen wird oder wurde, geistiges Eigentum anderer verletzt oder sonst wie deren Forschungstätigkeiten beeinträchtigt wird oder wurde (vgl. § 5 der Richtlinie). Falls sich ein Verdacht wissenschaftlichen Fehlverhaltens nach einer Voruntersuchung erhärtet, wird eine förmliche Untersuchung unter Leitung der ständigen Kommission für die wissenschaftliche Selbstkontrolle durchgeführt.

Sie erreichen die Ombudsperson per Mail unter: specker(at)sankt-georgen.de. Die Ombudsperson der Hochschule für Philosophie ist Prof. Dr. Dominik Finkelde SJ und ist per Mail erreichbar unter dominik.finkelde(at)hfph.de.

Weitere Informationen zu den Standards für gute wissenschaftliche Praxis und eine ausführliche Beschreibung des Verfahrens entnehmen Sie bitte der Ordnung.