Dieter Witschen: Iustitia protectiva. Eine kaum beachtete Unterart der Gerechtigkeit

Obgleich der Gerechtigkeitsdiskurs inzwischen stark ausdifferenziert ist, sucht man nach Ausführungen zur iustitia protectiva nahezu vergeblich. Ihre Grundidee besagt: Der verletzliche Mensch hat ein Recht auf Schutz vor Übergriffen auf seine Integrität. Ihr anthropologischer Referenzpunkt ist die vielschichtige Vulnerabilität, die eine Schutzbedürftigkeit zur Folge hat. In das Gefüge der Gerechtigkeit lässt sich die iustitia protectiva, mittels derer auf die Schutzbedürftigkeit wie -würdigkeit des Menschen ethisch eingegangen wird, als eine der Unterarten einordnen. Um im Sinne eines Entwurfs ein allgemeines Konzept von ihr zu entfalten, sind ihre beiden Grundkomponenten zu erläutern. Zum einen ist aufzuzeigen, inwiefern der Schutz des verletzlichen Menschen zu den existenziell elementaren wie dringlichen Verantwortlichkeiten gehört. Zum anderen ist zu begründen, warum der Mensch ein Recht auf Schutz hat und dessen Gewährleistung eine Angelegenheit der Gerechtigkeit ist.


(Seite 171-199)

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