Benutzungsordnung für das Studentische Rechenzentrum Sankt Georgen
1. Zweck
Das Studentische Rechenzentrum Sankt Georgen (SRZ) befindet sich in der Bibliothek von Sankt Georgen. Es ist eine Einrichtung der Philosophisch-Theologischen Hochschule Sankt Georgen. Es soll die Studierenden der Hochschule und andere zugelassene Benutzer bei Studium und Forschung unterstützen und die Medienkompetenz der Studierenden fördern.
Die Nutzung ist nur entsprechend der Zielsetzung und Prägung der Hochschule zulässig. Eine Nutzung im freiberuflichen oder kommerziellen Interesse ist nicht zulässig.
2. Nutzungsberechtigung
Die ordentlich immatrikulierten Studierenden der Hochschule Sankt Georgen sind ohne weiteres nutzungsberechtigt.
Anderen Interessierten kann zu den Zwecken von Studium und Forschung im Rahmen der Zielsetzung der Philosophisch-Theologischen Hochschule Sankt Georgen oder der Bibliothek Sankt Georgen sowie im Rahmen der Kapazitäten des Rechenzentrums auf Antrag und gegen Zahlung einer Gebühr eine Nutzungsberechtigung erteilt werden. Auf die Erteilung der Nutzungsberechtigung besteht kein Rechtsanspruch. Der Antrag auf Nutzungsberechtigung ist online an das Studentensekretariat zu richten, das über die Genehmigung des Antrags entscheidet.
Die Nutzungsberechtigung ist beschränkt auf die öffentlich bekanntgegebenen Öffnungszeiten der Bibliothek.
Zur Nutzung wird eine personengebundene Zugangskennung mit Passwortschutz vergeben. Eine Weitergabe der Zugangsdaten an andere Personen ist unter keinen Umständen zulässig.
Im Falle von Zuwiderhandlungen gegen diese Benutzungsordnung kann das Studentensekretariat die Nutzungsberechtigung entziehen. Außerdem behält sich die Hochschule vor, strafrechtliches Verhalten von Benutzern zur Anzeige zu bringen.
Gegen Entscheidungen des Studentensekretariats besteht die Möglichkeit der Beschwerde beim Rektor der Hochschule.
3. Art und Umfang der Nutzung
Für die Dauer der Gültigkeit seines Benutzerkontos hat der Benutzer [1] Zugriff auf die zur Benutzung freigegebenen Geräte sowie auf die bereitgestellten Programme und Handbücher.
Der Benutzer erhält ein eigenes Verzeichnis im Netzwerk mit Speichermöglichkeit. Das Speichern von Daten auf den Festplatten der einzelnen Arbeitsplatzrechner ist nicht zulässig.
Es ist dem Benutzer nicht erlaubt, auf den Rechnern zusätzliche Programme zu installieren oder Änderungen der logischen oder physischen Konfiguration der Rechner oder des Netzwerks vorzunehmen.
Soweit die zur Verfügung gestellten Programme und Handbücher dem Urheberrecht des Lizenzträgers unterliegen, dürfen sie nur in Übereinstimmung mit den jeweiligen Lizenzabkommen genutzt werden. Es ist aus lizenzrechtlichen Gründen nicht zulässig, Software und Handbücher zu kopieren.
Für die Nutzung von einzelnen Diensten und Geräten des SRZ (z.B. Drucker) kann eine verbrauchsbezogene zusätzliche Gebühr erhoben werden. Darüber informiert die Gebührenordnung des SRZ.
Die Belegung der Arbeitsplätze ist von den Benutzern selbst zu koordinieren und abzusprechen.
4. Nutzung des Drahtlosnetzwerkes
Auf Antrag kann dem Benutzer ein Zugang zum Drahtlosnetzwerk des SRZ gewährt werden. Über das Drahtlosnetzwerk ist der Zugang zum Internet und zu einzelnen Teilen des Hochschulnetzwerkes möglich.
Der Zugang zum Drahtlosnetzwerk wird in der Regel nur für ein einzelnes Gerät gewährt. Das Einbringen von aktiven Netzwerkkomponenten, insbesondere solcher Methoden, die zur Weiterverteilung des Netzwerkes dienen, ist unter keinen Umständen zulässig.
Es besteht kein Anspruch auf Verfügbarkeit und Nutzbarkeit des Drahtlosnetzwerkes.
Für die Inanspruchnahme von technischer Unterstützung bei der Vorbereitung eines Gerätes für die Nutzung des Drahtlosnetzwerkes wird eine Gebühr erhoben.
5. Störungen und Schäden
Bei Störungen und Schäden ist umgehend der IT Support zu verständigen.
Störungen und Schäden dürfen von den Benutzern nicht eigenmächtig behoben werden. Die weitere Benutzung defekter Geräte ist nicht zulässig.
Bei Störungen und Schäden an der Anlage, den Rechnern oder an der Netzwerkeinrichtung, die durch unsachgemäße Benutzung, mutwillige Beschädigung oder Nichtbeachtung der Benutzungsordnung entstanden sind, haftet der Benutzer.
6. Haftung
Die Hochschule übernimmt keine Haftung für die Funktionsfähigkeit der Geräte des SRZ und haftet nicht für Folgeschäden.
Für die Sicherung der von ihm gespeicherten Daten - auf den für ihn freigegebenen Laufwerken und Verzeichnissen - ist der Benutzer selbst verantwortlich. Die Hochschule übernimmt keine Haftung für die Sicherheit dieser Daten.
7. Datenschutz
Für den Schutz der durch die Hochschule gespeicherten personenbezogenen Daten der Benutzer gilt die Anordnung über den Kirchlichen Datenschutz (KDO). Die Hochschule speichert die Verkehrsdaten der Benutzer für 180 Tage, jedoch findet keine benutzerbezogene Auswertung oder Weitergabe dieser Daten statt. Eine Ausnahme bildet die Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden. Nach Ablauf der Gültigkeit der Benutzungsberechtigung werden alle vom Nutzer gespeicherten Daten automatisch gelöscht.
8. Allgemeines
Diese Benutzungsordnung tritt am 29. Juli 2010 in Kraft. Änderungen an der Benutzungsordnung werden öffentlich bekannt gemacht.
Frankfurt, den 29. Juli 2010
Prof. Dr. Ulrich Rhode SJ
– Rektor der Hochschule –
[1] Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Benutzungsordnung beziehen sich in gleicher Weise auf Frauen und Männer.