. .
Logo
Philosophisch-Theologische Hochschule Sankt Georgen
Startseite Hochschule Studium Anmeldung Studienprogramme
 
 

Anmeldung zu den Ergänzenden Studienprogrammen


Die Anmeldung zu einem der Ergänzenden Studienprogramme ("Evangelisierende Seelsorge", "Islam und christlich-muslimische Begegnung", "Medien und öffentliche Kommunikation") setzt voraus, dass man entweder in Sankt Georgen ordentlich immatrikuliert oder als Gast- bzw. Zweithörer/in angemeldet ist.
 

Anmeldung von Studierenden,
die in Sankt Georgen ordentlich immatrikuliert sind
zu einem Ergänzenden Studienprogramm

In Sankt Georgen ordentlich Immatrikulierte loggen sich bitte in "Georgius" ein und wählen dort aus: "Ich möchte die Angaben über meine Teilnahme an ergänzenden Studienprogrammen ansehen bzw. ändern."
 

Anmeldung von Gast- und Zweithörern
zu einem Ergänzenden Studienprogramm
 

Wer gleichzeitig einer anderen Hochschule in Deutschland ordentlich immatrikuliert sind, meldet sich in Sankt Georgen als Zweithörer/in an. Wer an keiner deutschen Hochschule immatrikuliert ist, meldet sich in Sankt Georgen als Gasthörer/in an.
 
In beiden Fällen halten Sie bitte die folgenden Schritte ein:
  1. Sehen Sie im Vorlesungsverzeichnis nach, welche Lehrveranstaltungen in dem Semester, für das Sie sich anmelden wollen, im Rahmen des ausgewählten Studienprogramms angeboten werden.
  2. Stellen Sie online einen Antrag auf Zulassung als Gast- bzw. Zweithörer/in. Geben Sie dabei die von Ihnen ausgewählten Lehrveranstaltungen an.
  3. Überweisen Sie auf das Konto der Hochschule die im Zusammenhang mit der Anmeldung als Gast- bzw. Zweithörer anfallenden Gebühren. Sie betragen für Zweithörer pauschal 60,-- €. Bei Gasthörern richten sich die Gebühren nach der Zahl der belegten Lehrveranstaltungen (Erste Veranstaltung: 100,-- €; jede weitere Lehrveranstaltung im selben Semester: 20,-- €).
  4. Nachdem Sie Ihren Gast- bzw. Zweithörerschein erhalten haben, klicken Sie bitte auf: "Anmeldung von Gast- und Zweithörern/innen zu Ergänzenden Studienprogrammen" und folgen den dort angegebenen Hinweisen.
  5. Bei einigen Studienprogrammen sind Nachweise über die jeweiligen Voraussetzungen zu erbringen:
    • Evangelisierende Seelsorge: Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur oder vergleichbare HZB nach Hessischem Landesrecht)
    • Medien und öffentliche Kommunikation: Nachweis über ein laufendes oder bereits abgeschlossenes Vollstudium der katholischen Theologie
    Der jeweilige Nachweis ist zu senden an:
    PTH Sankt Georgen
    Studentensekretariat
    Offenbacher Landstr. 224
    60599 Frankfurt
  6. Die Schritte 1 bis 3 sind in jedem Semester, in dem Sie an dem Studienprogramm teilnehmen, zu wiederholen.