Immatrikulationsbedingungen usw.
Vollimmatrikulation
Studieneinführung
siehe Termine
- für Studienanfänger: Einführung in den Studiengang Katholische Theologie, Prüfungsordnung, Einrichtungen der Hochschule, Studienförderung (BAföG), Empfehlungen für einen persönlichen Studienplan
- für Studierende im Hauptstudium (mit Diplomvorprüfung): Einführung in die Sankt Georgener Diplomprüfungsordnung; Hinweise und Empfehlungen zur persönlichen Studienorganisation
Immatrikulationsbedingungen
Als ordentliche/r Hörer/in wird zugelassen, wer die für den gewählten Studiengang erforderliche Hochschulzugangsberechtigung besitzt.
Die Immatrikulation erfordert einen persönlichen Besuch im Studentensekretariat zu einem der dafür vorgesehenen Termine. (Falls Ihnen die Wahrnehmung dieser Termine nicht möglich ist, besprechen Sie die Möglichkeit der Immatrikulation bitte mit dem Studentensekretariat.)
Vor dem Besuch des Studentensekretariats ist der Immatrikulationsantrag online auszufüllen und - soweit möglich - auch auszudrucken und zu unterschreiben.
Spätestens zwei Banktage vor der Immatrikulation sind die in der Gebührenordnung vorgesehenen Gebühren zu überweisen.
Außerdem müssen für die Immatrikulation die übrigen erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden.
Um ein Doktoratsstudium aufzunehmen, muss zunächst ein Professor aus Sankt Georgen gefunden werden, der sich bereit erklärt, voraussichtlich die Moderation des Promotionsprojekts zu übernehmen und insbesondere die Doktorarbeit zu betreuen. Eine entsprechende Bestätigung des Professors ist Voraussetzung für die Immatrikulation.
Ausländische Studienbewerber
Ausländische Studienbewerber erfüllen die Voraussetzungen für die Zulassung als ordentliche Studierende, wenn
- sich ihre Bildungsnachweise nach den Bewertungsvorschlägen der "Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen" in der Bundesrepublik - in der jeweils gültigen Fassung - einordnen lassen
- sie eine nach der »Rahmenordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)« vorgesehene Prüfung (Beschluß der Hochschulrektorenkonferenz vom 30. Mai 1995 in Verbindung mit den Beschlüssen vom 21./22. Februar 1994 und 21./22. Februar 2000) nachweisen.
Die Bildungsnachweise sowie der Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache sollten so früh wie möglich beim Hochschulsekretariat eingereicht werden, damit in klärungsbedürftigen Fällen Kontakt mit den für die Bewertung zuständigen staatlichen Stellen aufgenommen werden kann.
Bewerber, die die geforderten Voraussetzungen nicht nachweisen, können nach Bestehen einer amtlichen Prüfung zur Feststellung der Hochschulreife bzw. der Sprachkenntnisse zum Studium zugelassen werden.
Bewerber, die ein postgraduales Studium aufnehmen wollen, haben bei der Immatrikulation neben der DSH-Prüfung auch die erforderlichen Kenntnisse der Sprachen Latein und Griechisch nachzuweisen (OL § 1, 4; OD § 1,3).
Nähere Informationen über die Zulassung ausländischer Studienbewerber(innen) finden Sie hier.
Rückmeldung
Alle Studierenden, die an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Sankt Georgen immatrikuliert sind und ihre Immatrikulation für das folgende Semester aufrechterhalten wollen, müssen sich innerhalb der angegebenen
Rückmeldefrist zurückmelden. Die Rückmeldung erfolgt online. Die Überweisung der Semestergebühren muß 2 Banktage vorher erfolgen (siehe Gebührenordnung). Eine Verlängerung der Rückmeldefrist ist nur bei einer Verhinderung möglich, die der/die Studierende nicht zu vertreten hat. Im Krankheitsfall ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Liegt kein Fall der erwähnten Ausnahmeregelung vor, wird der/die Studierende exmatrikuliert.
Exmatrikulation
Die Exmatrikulation kann zusammen mit der Anmeldung zur Diplomprüfung bzw. Diplom-Vorprüfung oder während
der Rückmeldefrist auf einem entsprechenden Formular beantragt werden. Dabei ist das Studienbuch mit vorzulegen.
Zweithörer
Studierende, die an anderen wissenschaftlichen Hochschulen oder Universitäten immatrikuliert sind, können auch das Lehrangebot der Hochschule Sankt Georgen wahrnehmen, wenn einem Antrag auf Zulassung als Zweithörer/in, dem eine Studienbescheinigung beizufügen ist, stattgegeben wird. Voraussetzung für die Aufnahme als Zweithörer/in ist, dass die Überweisung der Gebühren 2 Banktage vor der Anmeldung erfolgt (siehe Gebührenordnung).
Zweithörer können an der Hochschule keine Examina ablegen. Wünschen sie Testate oder Bescheinigungen über die Teilnahme an Studienveranstaltungen, so ist ein entsprechender Antrag an die Hochschulsekretärin zu stellen; für diese Bescheinigungen können jedoch keine Formulare der Hochschule verwendet werden.
Diese Regelung gilt nicht für die Ergänzenden Studienprogramme "Evangelisierende Seelsorge", "Islam und christlich-muslimische Begegnung", "Medien und öffentliche Kommunikation" und "Pilgerwege - Heilige Orte - Sakrale Räume". Die Zertifikate dieser Studienprogramme können auch von Gast- und Zweithörern erworben werden.
Es wird empfohlen, den Antrag auf Zulassung als Zweithörer online zu stellen. Statt dessen können Sie aber auch das Antragsformular hier herunterladen (PDF-Datei, 32 KB) oder das dem Personen- und Vorlesungsverzeichnis beigefügte Papierformular verwenden. In jedem Fall ist der Antrag spätestens vier Wochen vor Beginn der Lehrveranstaltungen zu stellen. Voraussetzung für die Aufnahme als Zweithörer ist, dass die Gebühren auf dem Konto der Hochschule eingegangen sind (siehe Gebührenordnung).
Wenn der Antrag genehmigt ist, erhält der/die Antragsteller/in auf dem Postweg einen Zweithörerschein.
Gasthörer
Die Philosophisch-Theologische Hochschule Sankt Georgen ermöglicht philosophisch und theologisch Interessierten die Teilnahme an einzelnen Lehrveranstaltungen. Auf Antrag kann vom Rektor zugelassen werden, wer sein Wissen auf philosophischem oder theologischem Gebiet vervollständigen will und aufgrund einer schulischen Ausbildung oder seines Berufes in der Lage ist, an Vorlesungen, Seminaren oder Übungen mit Verständnis teilzunehmen. Die Zulassung gilt jeweils für ein Semester.
Die Teilnahme an Seminaren und ähnlichen Veranstaltungen erfordert die vorherige Rücksprache und das Einverständnis des zuständigen Professors.
Gasthörer können an der Hochschule keine Examina ablegen. Wünschen sie Testate oder Bescheinigungen über die Teilnahme an Studienveranstaltungen, so ist ein entsprechender Antrag bei der Hochschulsekretärin einzureichen. Für die Bescheinigungen werden keine Formulare der Hochschule verwendet.
Diese Regelung gilt nicht für die Ergänzenden Studienprogramme "Evangelisierende Seelsorge", "Islam und christlich-muslimische Begegnung", "Medien und öffentliche Kommunikation" und "Pilgerwege - Heilige Orte - Sakrale Räume". Die Zertifikate dieser Studienprogramme können auch von Gast- und Zweithörern erworben werden.
Es wird empfohlen, den Antrag auf Zulassung als Gasthörer online zu stellen. Statt dessen können Sie aber auch das Antragsformular hier herunterladen (PDF-Datei, 32 KB) oder das dem Personen- und Vorlesungsverzeichnis beigefügte Papierformular verwenden. In jedem Fall ist der Antrag spätestens vier Wochen vor Beginn der Lehrveranstaltungen zu stellen. Voraussetzung für die Aufnahme als Gasthörer ist, dass die Gebühren auf dem Konto der Hochschule eingegangen sind (siehe Gebührenordnung).
Wenn der Antrag genehmigt ist, erhält der/die Antragsteller/in auf dem Postweg einen Gasthörerschein.
Teilnahme an akkreditierten Lehrveranstaltungen
Für Lehrerinnen und Lehrer, die an akkreditierten Lehrveranstaltungen (im Lehrangebot mit "Akkr" gekennzeichnet) teilnehmen möchten, ist eine Anmeldung als Gasthörer erforderlich. Es gelten die Hörerschein- und Verwaltungsgebühren für Gasthörer (siehe Gebührenordnung). Der Antrag auf Zulassung als Gasthörer kann online gestellt werden.
Bescheinigungen über die Teilnahme an akkreditierten Lehrveranstaltungen werden vom Pädagogischen Zentrum Wiesbaden ausgestellt.
Fragen bezüglich der Akkreditierung sind direkt an das Pädagogischen Zentrum zu richten:
Pädagogisches Zentrum der Bistümer im Lande Hessen
Wilhelm-Kempf-Haus
65207 Wiesbaden-Naurod
Ausbildungsförderung
Anträge auf Studienförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) werden bearbeitet beim:
Studentenwerk Frankfurt (Main)
- Amt für Ausbildungsförderung -
Bockenheimer Landstr. 133
60325 Frankfurt am Main
Postanschrift:
Postfach 900940
60449 Frankfurt am Main
Tel. 069 / 798 230 12
