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Philosophisch-Theologische Hochschule Sankt Georgen
Startseite Hochschule Studieninteressierte Informationen für ausländische Bewerber
 
 

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Informationen für ausländische Studienbewerber(innen)



A) Fragen zum Studium

Ausländische Studienbewerber, die Fragen zum Studium in Sankt Georgen haben, wenden sich bitte an das Hochschulsekretariat (Frau Petra Muth):


 

B) Deutschkenntnisse

Die für die Aufnahme des Studiums erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse müssen durch das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - Zweite Stufe oder ein von der Kultusministerkonferenz als gleichwertig anerkanntes Sprachzeugnis nachgewiesen werden.

Als gleichwertig anerkannt sind:

  • das Zeugnis der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH Stufe 2)
  • Test Deutsch als Fremdsprache für ausländische Studienbewerber (TestDaF) mit einem Ergebnis, das in allen vier Teilprüfungen die TestDaF-Niveaustufe IV ausweist;
  • das Zeugnis der Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland (Feststellungsprüfung);
  • Nachweise deutscher Sprachkenntnisse, die durch bilaterale Abkommen oder sonstige von der KMK und HRK getroffenen Vereinbarungen als für die Aufnahme eines Hochschulstudiums hinreichender Sprachnachweis anerkannt wurden;
  • das Große und das Kleine Deutsche Sprachdiplom sowie das Zeugnis der Zentralen Oberstufenprüfung (ZOP) des Goethe-Instituts;
  • die "Deutsche Sprachenprüfung II" des Sprachen- und Dolmetscher-Instituts München

Einzelheiten finden Sie in der "Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen (RO-DT)".

Für Studierende, die die geforderten Deutschkenntnisse noch nicht besitzen, aber für die Beantragung eines Visums die Zusage der Immatrikulation in Sankt Georgen benötigen, besteht die Möglichkeit einer "bedingten Immatrikulation". Im Falle einer "bedingten Einschreibung" müssen die erforderlichen Deutschkenntnisse anschließend innerhalb eines im Voraus festgelegten Zeitraums (normalerweise ein Jahr) nachgewiesen werden; eine Aufnahme des Theologiestudiums ist erst anschließend möglich.
 

C) Zulassung zum Studium

Ausländische Studienbewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung außerhalb Deutschlands erworben haben, benötigen zum Studium in Sankt Georgen eine Zulassung. Um die Zulassung zu erhalten, folgen Sie bitte den folgenden Anweisungen:

  1. Falls Sie ein Doktoratsstudium beginnen möchten, nehmen Sie mit einem der Sankt Georgener Professoren Kontakt auf. Die Einschreibung zum Doktoratsstudium setzt in der Regel voraus, dass einer der Sankt Georgener Professoren erklärt, dass er voraussichtlich bereit ist, die Moderation des Doktoratsstudiums zu übernehmen.
     
  2. Bitte füllen Sie in jedem Fall online den Antrag auf Zulassung zum Studium aus.
     
  3. Schicken Sie die nachstehend genannten Unterlagen:
     
    • tabellarischer Lebenslauf
    • Referenz einer kirchlichen Stelle
    • beglaubigte Zeugniskopien der Hochschulzugangsberechtigung
    • beglaubigte Zeugniskopien der bisherigen Studien und akademischen Grade
    • beglaubigte Nachweise über Prüfungen in Latein, Griechisch und Hebräisch, soweit Sie solche Prüfungen abgelegt haben und die Nachweise nicht in den oben genannten Zeugnissen enthalten sind
    • beglaubigte Kopie des Zeugnisses über die Deutschkenntnisse, falls Sie eine Prüfung über Ihre Deutschkenntnisse abgelegt haben
    • amtliche Übersetzung von Zeugnissen, die nicht in Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch oder Portugiesisch abgefasst sind, in eine dieser sechs Sprachen

    mit der Post an die folgende Adresse:
    Philosophisch-Theologische Hochschule Sankt Georgen
    - Hochschulsekretariat, Frau Petra Muth -
    Offenbacher Landstraße 224
    D - 60599 Frankfurt am Main
    Germany
  4. Falls Sie für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigen, beachten Sie bitte auch Abschnitt D).
     
  5. Falls Sie Priester oder Ordensmann sind und den Wunsch haben, während Ihres Studiums in Sankt Georgen zu wohnen, beachten Sie bitte auch Abschnitt E).
     

D) Visum

Falls Sie, um in Sankt Georgen zu studieren, ein Visum für die Einreise nach Deutschland benötigen, beachten Sie bitte die folgenden Hinweise:
  1. Befolgen Sie die Anweisungen oben unter C).
     
  2. Wenn die eingereichten Unterlagen vollständig vorliegen, wird von der Hochschule festgestellt, ob die für das beantragte Studium (Diplom, Lizentiat, Doktorat) geforderten akademischen Zulassungsvoraussetzungen gegeben sind.
     
  3. Von Ihrem Heimatland aus sollten Sie sich frühzeitig um die Finanzierung Ihres Studien- aufenthaltes an der Hochschule Sankt Georgen kümmern. Für Unterkunft, Verpflegung, Krankenversicherung, Studiengebühren, Kleidung, Bücher, Taschengeld etc. sind monatlich ca. € 700,00 zu veranschlagen.
     
    Bitte denken Sie daran, dass für die Teilnahme an einem Deutschkurs an einer Sprachschule in Deutschland zusätzliche Kosten entstehen.
     
    Bitte beachten Sie auch, dass die Kosten für Krankheiten, an denen Sie bereits jetzt leiden, nicht von der Krankenversicherung in Deutschland übernommen werden. Diese Kosten sind von den Studierenden selbst zu tragen.
     
    Siehe auch: Adressen einiger Institutionen, die eventuell für eine Finanzierung in Frage kommen.
     
  4. Sobald Sie eine Zusage von einer finanzierenden Stelle besitzen, schicken Sie eine beglaubigte Kopie der Kostenübernahmeerklärung an:
    Philosophisch-Theologische Hochschule Sankt Georgen
    - Hochschulsekretariat, Frau Petra Muth -
    Offenbacher Landstraße 224
    D - 60599 Frankfurt am Main
    Germany
  5. Nach dem Erhalt der Kostenübernahmeerklärung und der Überprüfung der eingereichten Zeugnisse wird von der Hochschulleitung eine Bestätigung mit der Zusicherung verfaßt, daß eine Immatrikulation zum angegebenen Semester stattfindet.
     
  6. Sobald Ihnen die Bestätigung über die zu erwartende Immatrikulation vorliegt, reichen Sie diese zusammen mit dem Original der Kostenübernahmeerklärung sowie den weiteren von der Botschaft verlangten Unterlagen bei der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Ihrem Heimatland ein und beantragen ein »Studentenvisum«.
     
  7. Das beantragte und vorbereitete Visum wird von der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland von Ihrem Heimatland aus dem Ordnungsamt der Stadt Frankfurt (bzw. der Stadt/Gemeinde, in der Sie wohnen werden) zur Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung vorgelegt. Die Genehmigung wird der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland mitgeteilt, die Ihnen das Visum aushändigt.
     
  8. Wenn Sie das Visum in Händen haben, sollten Sie die Hochschule unverzüglich (mindestens zwei Wochen vor Reiseantritt) über Ihre geplanten Einreise in Deutschland mit Datum, Uhrzeit und Flugnummer informieren.
     
  9. Informationen rund ums Visum sind auch auf der DAAD-Homepage abrufbar.
     

E) Wohnen in Sankt Georgen

Die Hochschule Sankt Georgen verfügt über kein Studentenwohnheim. Priester und Ordensmänner können, soweit die vorhandenen Plätze es zulassen, ein Zimmer im Priesterseminar von Sankt Georgen mieten. In diesem Fall ist eine Bewerbung des kirchlichen Vorgesetzten an den Regens des Priesterseminars von Sankt Georgen zu richten:

P. Dr. Stephan Kessler SJ
Regens des Priesterseminars Sankt Georgen
Offenbacher Landstraße 224
D - 60599 Frankfurt am Main
Tel. ++49/69-6061-215