So unterstützen Sie die Stiftung
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Durch Spenden:
Dieses Geld kann die Stiftung für ihre Zwecke verbrauchen; Sie können den Zweck spezifizieren, etwa wenn Sie bestimmte Projekte finanziell ermöglichen oder fördern wollen. -
Durch Zustiftungen:
Sie erhöhen das Kapital der Stiftung. Nur die Erträge des Stiftungskapitals dienen der Finanzierung der Aufgaben der Stiftung.- Der Mindestbetrag einer Zustiftung beträgt EUR 1.000,- ; mehrfache Zustiftungen sind möglich.
- Stifter erhalten eine auf ihren Namen lautende Stiftungsurkunde.
- Stifter können die Publikationen der Hochschule erwerben und erhalten jährlich einen Tätigkeitsbericht.
- Stifter werden auf Wunsch per E-Mail zu Veranstaltungen der Hochschule eingeladen.
Wer ein größeres Vermögen der Stiftung anvertrauen möchte, kann in seinem Namen innerhalb der Stiftung eine eigene Stiftung oder eine gemeinnützige GmbH errichten, die von der Stiftung Hochschule Sankt Georgen verwaltet wird.
Spenden und Zustiftungen sind nach § 10 b EStG insgesamt bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben abziehbar. Nach §10b Abs. 1 a EStG können Zustiftungen auf Antrag des Steuerpflichtigen im Veranlagungs-zeitraum der Zuwendung und in den folgenden neun Veranlagungs-zeiträumen bis zu einem Gesamtbetrag von EUR 1 Mio. zusätzlich zu den vorgenannten 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben abgezogen werden.
Auch im Rahmen der Gewerbesteuer können nach § 9 Ziffer 5 GewStG die aus Mitteln des Gewerbebetriebs geleisteten Zuwendungen bis zur Höhe von insgesamt 20% des um die Hinzurechnung nach § 8 Nr. 9 GewStG erhöhten Gewinns aus Gewerbebetrieb oder 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Wirtschaftsjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter die Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen kürzen.
Zuwendungen Kraft Vermächtnis oder Erbschaft an die Stiftung sind nach § 13 Abs. 1 Nr. 16 (b) ErbStG von der Erbschaftsteuer befreit.

Adresse von Stiftung und Hochschule
Stiftung Hochschule Sankt Georgen
Offenbacher Landstraße 224
60599 Frankfurt am Main
Telefon: 069/6061-213 (Peter M. Roche)
Telefax: 069/6061-444
E-Mail:
Konto der Stiftung
Crédit Suisse (Deutschland) AG
Konto 007 011 26328
BLZ 501 205 00
IBAN DE06501205000701126328

Die Hochschule würde sich freuen, Sie als Studierende(n) oder als Gasthörer/in begrüßen zu können.
Das Vorlesungsverzeichnis für jedes Semester, die Zulassungsbedingungen und die Studiengebühren finden Sie auf der Website der Hochschule. Ein Verzeichnis der Publikationen der Hochschule finden Sie ebenfalls dort .
So unterstützen wir Sie
Die Stifter und Stifterinnen werden regelmäßig über das Wirken der Hochschule und ihre Angebote informiert. Die Jesuiten beten einmal im Monat in ihrer Kommunitätsmesse für alle Wohltäter
Stiftung Hochschule Sankt Georgen
Kirchliche Stiftung des bürgerlichen Rechts
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Telefax 069/6061-330
