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Religionspädagogik und Pastoralpsychologie

-->Institut für Pastoralpsychologie und Spiritualität
Religionspädagogik Pastoralpsychologie Mitarbeiter/innen Lehrbeauftragte Projekte

Aufbaustudium "Pastoralpsychologie und Spiritualität"                      short english version

Das Aufbaustudium steht Frauen und Männern, Laien, Ordensleuten, Diakonen und Priestern aus dem In- und Ausland offen, die pastoralpsychologische Kompetenzen erwerben und ihre schon gegebenen Fähigkeiten in Praxis und Theorie erweitern wollen.

… mit dem Ziel eines Lizentiats

Die Philosophisch-Theologische Hochschule Sankt Georgen verleiht den Grad einer Lizentiatin oder eines Lizentiaten der Theologie (Lic. theol.) im kirchlichen und staatlichen Rechtsbereich.
Zulassungsvoraussetzung zum Lizentiat ist der Abschluß des Grund- und Hauptstudiums (Diplom in Katholischer Theologie oder Lehramtsprüfung für Gymnasien im Unterrichtsfach Katholische Religion mit zusätzlichen Leistungsnachweisen) mit mehr als nur ausreichender Note.
Nach Vorlage der üblichen Bewerbungsunterlagen und der Referenz einer kirchlichen Stelle vereinbaren die Bewerberin oder der Bewerber und der Institutsleiter ein Zulassungsgespräch.

Aufbaustudierende erwerben ihre pastoralpsychologische Kompetenz im Verlauf von vier Semestern, mindestens zwei davon verbringen sie an der Hochschule Sankt Georgen. Dieses weiterführende Studium können sie berufsbegleitend gestalten, auch über einen längeren Zeitraum hinweg. Dabei erbringen sie insgesamt acht studienbegleitende Leistungsnachweise (sbL). Für das Aufbaustudium „Pastoralpsychologie und Spiritualität“ setzen diese sich zusammen aus
  • mindestens 1 sbL aus dem Kursangebot „Diakonische Mystagogie in Praxis und Theorie“,
  • mindestens 1 sbL aus den Kursangeboten „Leiten mit Verantwortung“, „Bibliodrama in der Glaubenskommunikation“, „Themenzentrierte Interaktion“ und / oder praxisfeldbezogenen Veranstaltungsangeboten, beispielsweise zu Schulpastoral und Schulseelsorge,
  • mindestens 1 sbL aus den Seminarangeboten „Praktisch-theologische Theoriebildung als interdisziplinärer Prozeß“ und / oder „Qualitative und quantitative Methoden empirischer Forschung in der Praktischen Theologie“,
  • mindestens 2 sbL aus den Lehrangeboten der Hochschule außerhalb der praktisch-theologischen Fächergruppe (nach Absprache),
  • mindestens 1 sbL aus Religionssoziologie, Religionspsychologie, Religionspädagogik, einer human- oder einer sozialwissenschaftlichen Disziplin sowie
  • 1 weiteren sbL: Zum Aufbaustudium gehört für diejenigen, die es nicht ohnehin berufsbegleitend absolvieren, entweder der Erwerb einer einschlägigen praktischen Zusatzqualifikation (beispielsweise personzentrierte Arbeit oder Geistliche Begleitung) oder ein Berufspraktikum in einem der pastoralpsychologisch einschlägigen Praxisfelder (Gemeinden und Schulen, Beratung und Psychotherapie in kirchlichem Auftrag, Diakonie der Kirche, verbandliche Caritas und internationale Solidaritätsarbeit). Dieses Praktikum erstreckt sich auf den Zeitraum eines Semesters, vollzieht sich unter Einzel- oder Gruppensupervision und mündet in einen Reflexionsbericht.
Hinzu kommt eine Lizentiatsarbeit, mit der Aufbaustudierende zeigen, dass sie selbständig wissenschaftlich arbeiten können. Diese wissenschaftliche Abhandlung soll etwa 80 – 150 Seiten umfassen. Ihrer positiven Bewertung schließt sich eine mündliche Prüfung an, bevor die Verleihung des Grades einer Lizentiatin oder eines Lizentiaten erfolgen kann.

Dabei entstehende Kosten beschränken sich auf die Beträge, die in der Gebührenordnung der Hochschule genannt sind.

Weitere detaillierte Auskünfte finden sich in der Ordnung für das Lizentiat. Für Rückfragen steht der Institutsleiter zur Verfügung.



… mit dem Ziel eines Doktorats

Die Philosophisch-Theologische Hochschule Sankt Georgen verleiht den Grad eines Doktors der Theologie (Dr. theol.) im kirchlichen und staatlichen Rechtsbereich.
Zulassungsvoraussetzung zum Doktorat ist der Abschluß des Grund- und Hauptstudiums (Diplom in Katholischer Theologie oder Lehramtsprüfung für Gymnasien im Unterrichtsfach Katholische Religion mit zusätzlichen Leistungsnachweisen) mit mindestens der Note „gut“ (bis 2,5).

Während zum Nachweis der für das Lizentiat erforderlichen Qualifikation ein weiterführendes Studium im Umfang von acht studienbegleitenden Leistungsnachweisen (sbL), eine wissenschaftlich Abhandlung und eine mündliche Prüfung gehören, braucht es für das Doktorat ein weiterführendes Studium im Umfang von fünf sbL (oder den wiederum mindestens mit der Note „gut“ erworbenen Grad einer Lizentiatin oder eines Lizentiaten), die Dissertation, die Probevorlesung mit Kolloquium und die Verteidigung der Dissertation.

Die genannten fünf studienbegleitenden Leistungsnachweise setzen sich zusammen aus dem obengenannten Angebot (nach Absprache), wobei zwei frei wählbar sind. Wiederum zwei müssen aus Lehrangeboten der Hochschule außerhalb der praktisch-theologischen Fächergruppe stammen, zudem mindestens einer aus den Seminarangeboten „Praktisch-theologische Theoriebildung als interdisziplinärer Prozeß“ und / oder „Qualitative und quantitative Methoden empirischer Forschung in der Praktischen Theologie“.

Mit der Doktorarbeit zeigen Aufbaustudierende ihre Fähigkeit zu selbständiger Forschung. Dieser Beitrag zum Fortschritt wissenschaftlicher Erkenntnisse soll nicht mehr als 350 Seiten umfassen. Seiner positiven Bewertung schließen sich die genannte Probevorlesung mit Kolloquium sowie die Verteidigung der Dissertation an, bevor die Verleihung des Doktorgrades erfolgen kann.

Dabei entstehende Kosten beschränken sich auf die Beträge, die in der Gebührenordnung der Hochschule genannt sind.

Weitere detaillierte Auskünfte finden sich in der Ordnung für das Doktorat. Für Rückfragen steht der Institutsleiter zur Verfügung.




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Letzte Aktualisierung: 23. Juli 2009
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