Aufbaustudium
"Pastoralpsychologie und Spiritualität"

Das
Aufbaustudium steht Frauen und Männern, Laien,
Ordensleuten,
Diakonen und Priestern aus dem In- und Ausland offen, die
pastoralpsychologische Kompetenzen
erwerben und ihre schon gegebenen
Fähigkeiten in Praxis und Theorie erweitern wollen.
… mit dem Ziel
eines Lizentiats
Die
Philosophisch-Theologische
Hochschule Sankt Georgen verleiht den
Grad einer Lizentiatin oder eines Lizentiaten der Theologie (Lic.
theol.) im kirchlichen und staatlichen Rechtsbereich.
Zulassungsvoraussetzung zum Lizentiat ist der Abschluß des Grund- und
Hauptstudiums (Diplom in Katholischer Theologie oder Lehramtsprüfung
für Gymnasien im Unterrichtsfach Katholische Religion mit zusätzlichen
Leistungsnachweisen) mit mehr als nur ausreichender Note.
Nach Vorlage der üblichen Bewerbungsunterlagen und der Referenz einer
kirchlichen Stelle vereinbaren die Bewerberin oder der Bewerber und der
Institutsleiter ein Zulassungsgespräch.
Aufbaustudierende erwerben ihre pastoralpsychologische Kompetenz im
Verlauf von vier Semestern, mindestens zwei davon verbringen sie an der
Hochschule Sankt Georgen. Dieses weiterführende Studium können sie
berufsbegleitend gestalten, auch über einen längeren Zeitraum hinweg.
Dabei erbringen sie insgesamt acht studienbegleitende
Leistungsnachweise (sbL). Für das Aufbaustudium „Pastoralpsychologie
und Spiritualität“ setzen diese sich zusammen aus
- mindestens
1 sbL
aus dem Kursangebot „Diakonische Mystagogie in Praxis und Theorie“,
- mindestens
1 sbL
aus den Kursangeboten „Leiten mit Verantwortung“, „Bibliodrama in der
Glaubenskommunikation“, „Themenzentrierte Interaktion“ und / oder
praxisfeldbezogenen Veranstaltungsangeboten,
beispielsweise zu Schulpastoral und Schulseelsorge,
- mindestens
1 sbL
aus den Seminarangeboten „Praktisch-theologische Theoriebildung als
interdisziplinärer Prozeß“ und / oder „Qualitative und quantitative
Methoden empirischer Forschung in der Praktischen Theologie“,
- mindestens
2 sbL
aus den Lehrangeboten der Hochschule außerhalb der
praktisch-theologischen Fächergruppe (nach Absprache),
- mindestens
1 sbL aus Religionssoziologie,
Religionspsychologie, Religionspädagogik, einer human- oder einer
sozialwissenschaftlichen Disziplin sowie
- 1
weiteren sbL:
Zum Aufbaustudium gehört für diejenigen, die es nicht ohnehin
berufsbegleitend absolvieren, entweder der Erwerb einer einschlägigen
praktischen Zusatzqualifikation (beispielsweise personzentrierte Arbeit
oder Geistliche Begleitung) oder ein Berufspraktikum in einem der
pastoralpsychologisch einschlägigen Praxisfelder (Gemeinden und
Schulen, Beratung und Psychotherapie in kirchlichem Auftrag, Diakonie
der Kirche, verbandliche Caritas und internationale
Solidaritätsarbeit). Dieses Praktikum erstreckt sich auf den Zeitraum
eines Semesters, vollzieht sich unter Einzel- oder Gruppensupervision
und mündet in einen Reflexionsbericht.
Hinzu kommt eine Lizentiatsarbeit, mit der Aufbaustudierende zeigen,
dass sie selbständig wissenschaftlich arbeiten können. Diese
wissenschaftliche Abhandlung soll etwa 80 – 150 Seiten umfassen. Ihrer
positiven Bewertung schließt sich eine mündliche Prüfung an, bevor die
Verleihung des Grades einer Lizentiatin oder eines Lizentiaten erfolgen
kann.
Dabei entstehende Kosten beschränken
sich auf die Beträge, die in der Gebührenordnung
der Hochschule genannt sind.
Weitere detaillierte Auskünfte finden sich in der Ordnung
für das Lizentiat. Für
Rückfragen steht der Institutsleiter
zur Verfügung.
… mit dem Ziel
eines Doktorats
Die
Philosophisch-Theologische Hochschule Sankt
Georgen verleiht den
Grad eines Doktors der Theologie (Dr.
theol.) im kirchlichen und
staatlichen Rechtsbereich.
Zulassungsvoraussetzung zum Doktorat ist der Abschluß des Grund- und
Hauptstudiums (Diplom in Katholischer Theologie oder Lehramtsprüfung
für Gymnasien im Unterrichtsfach Katholische Religion mit zusätzlichen
Leistungsnachweisen) mit mindestens der Note „gut“ (bis 2,5).
Während zum Nachweis der für das Lizentiat erforderlichen Qualifikation
ein weiterführendes Studium im Umfang von acht studienbegleitenden
Leistungsnachweisen (sbL), eine wissenschaftlich Abhandlung und eine
mündliche Prüfung gehören, braucht es für das Doktorat ein
weiterführendes Studium im Umfang von fünf sbL (oder den wiederum
mindestens mit der Note „gut“ erworbenen Grad einer Lizentiatin oder
eines Lizentiaten), die Dissertation, die Probevorlesung mit Kolloquium
und die Verteidigung der Dissertation.
Die genannten fünf studienbegleitenden Leistungsnachweise setzen sich
zusammen aus dem obengenannten Angebot (nach Absprache), wobei zwei
frei wählbar sind. Wiederum zwei müssen aus Lehrangeboten der
Hochschule außerhalb der praktisch-theologischen Fächergruppe stammen,
zudem mindestens einer aus den Seminarangeboten „Praktisch-theologische
Theoriebildung als interdisziplinärer Prozeß“ und / oder „Qualitative
und quantitative Methoden empirischer Forschung in der Praktischen
Theologie“.
Mit der Doktorarbeit zeigen Aufbaustudierende ihre Fähigkeit zu
selbständiger Forschung. Dieser Beitrag zum Fortschritt
wissenschaftlicher Erkenntnisse soll nicht mehr als 350 Seiten
umfassen. Seiner positiven Bewertung schließen sich die genannte
Probevorlesung mit Kolloquium sowie die Verteidigung der Dissertation
an, bevor die Verleihung des Doktorgrades erfolgen kann.
Dabei entstehende Kosten beschränken sich auf die Beträge, die in der Gebührenordnung
der Hochschule genannt sind.
Weitere detaillierte Auskünfte finden sich in der Ordnung
für das
Doktorat. Für Rückfragen steht
der Institutsleiter
zur Verfügung.
nach
oben
zurück zur Übersicht
Pastoralpsychologie
|