Aufbaustudium
"Pastoralpsychologie und Spiritualität"

Das
Aufbaustudium steht Frauen und Männern, Laien,
Ordensleuten,
Diakonen und Priestern aus dem In- und Ausland offen, die
pastoralpsychologische Kompetenzen
erwerben und ihre schon gegebenen
Fähigkeiten in Praxis und Theorie erweitern wollen.
… mit dem Ziel
eines Lizentiats
Die
Philosophisch-Theologische
Hochschule Sankt Georgen verleiht den
Grad einer Lizentiatin oder eines Lizentiaten der Theologie (Lic.
theol.) im kirchlichen und staatlichen Rechtsbereich.
Zulassungsvoraussetzung zum Lizentiat ist der Abschluß des
Grund- und
Hauptstudiums (Diplom in Katholischer Theologie oder
Lehramtsprüfung
für Gymnasien im Unterrichtsfach Katholische Religion mit
zusätzlichen
Leistungsnachweisen) mit mehr als nur ausreichender Note.
Nach Vorlage der üblichen Bewerbungsunterlagen und der
Referenz einer
kirchlichen Stelle vereinbaren die Bewerberin oder der Bewerber und der
Institutsleiter ein Zulassungsgespräch.
Aufbaustudierende erwerben ihre pastoralpsychologische Kompetenz im
Verlauf von vier Semestern, mindestens zwei davon verbringen sie an der
Hochschule Sankt Georgen. Dieses weiterführende Studium
können sie
berufsbegleitend gestalten, auch über einen längeren
Zeitraum hinweg.
Dabei erbringen sie insgesamt acht studienbegleitende
Leistungsnachweise (sbL). Für das Aufbaustudium
„Pastoralpsychologie
und Spiritualität“ setzen diese sich zusammen aus
- mindestens
1 sbL
aus dem Kursangebot „Diakonische Mystagogie in Praxis und
Theorie“,
- mindestens
1 sbL
aus den Kursangeboten „Leiten mit Verantwortung“,
„Bibliodrama in der
Glaubenskommunikation“, „Themenzentrierte
Interaktion“ und / oder
praxisfeldbezogenen Veranstaltungsangeboten,
beispielsweise zu Schulpastoral und Schulseelsorge,
- mindestens
1 sbL
aus den Seminarangeboten „Praktisch-theologische
Theoriebildung als
interdisziplinärer Prozeß“ und / oder
„Qualitative und quantitative
Methoden empirischer Forschung in der Praktischen Theologie“,
- mindestens
2 sbL
aus den Lehrangeboten der Hochschule außerhalb der
praktisch-theologischen Fächergruppe (nach Absprache),
- mindestens
1 sbL aus Religionssoziologie,
Religionspsychologie, Religionspädagogik, einer human- oder
einer
sozialwissenschaftlichen Disziplin sowie
- 1
weiteren sbL:
Zum Aufbaustudium gehört für diejenigen, die es nicht
ohnehin
berufsbegleitend absolvieren, entweder der Erwerb einer
einschlägigen
praktischen Zusatzqualifikation (beispielsweise personzentrierte Arbeit
oder Geistliche Begleitung) oder ein Berufspraktikum in einem der
pastoralpsychologisch einschlägigen Praxisfelder (Gemeinden
und
Schulen, Beratung und Psychotherapie in kirchlichem Auftrag, Diakonie
der Kirche, verbandliche Caritas und internationale
Solidaritätsarbeit). Dieses Praktikum erstreckt sich auf den
Zeitraum
eines Semesters, vollzieht sich unter Einzel- oder Gruppensupervision
und mündet in einen Reflexionsbericht.
Hinzu kommt eine Lizentiatsarbeit, mit der Aufbaustudierende zeigen,
dass sie selbständig wissenschaftlich arbeiten
können. Diese
wissenschaftliche Abhandlung soll etwa 80 – 150 Seiten
umfassen. Ihrer
positiven Bewertung schließt sich eine mündliche
Prüfung an, bevor die
Verleihung des Grades einer Lizentiatin oder eines Lizentiaten erfolgen
kann.
Dabei entstehende Kosten beschränken
sich auf die Beträge, die in der Gebührenordnung
der Hochschule genannt sind.
Weitere detaillierte Auskünfte finden sich in der Ordnung
für das Lizentiat. Für
Rückfragen steht der Institutsleiter
zur Verfügung.
… mit dem Ziel
eines Doktorats
Die
Philosophisch-Theologische Hochschule Sankt
Georgen verleiht den
Grad eines Doktors der Theologie (Dr.
theol.) im kirchlichen und
staatlichen Rechtsbereich.
Zulassungsvoraussetzung zum Doktorat ist der Abschluß des
Grund- und
Hauptstudiums (Diplom in Katholischer Theologie oder
Lehramtsprüfung
für Gymnasien im Unterrichtsfach Katholische Religion mit
zusätzlichen
Leistungsnachweisen) mit mindestens der Note „gut“
(bis 2,5).
Während zum Nachweis der für das Lizentiat
erforderlichen Qualifikation
ein weiterführendes Studium im Umfang von acht
studienbegleitenden
Leistungsnachweisen (sbL), eine wissenschaftlich Abhandlung und eine
mündliche Prüfung gehören, braucht es
für das Doktorat ein
weiterführendes Studium im Umfang von fünf sbL (oder
den wiederum
mindestens mit der Note „gut“ erworbenen Grad einer
Lizentiatin oder
eines Lizentiaten), die Dissertation, die Probevorlesung mit Kolloquium
und die Verteidigung der Dissertation.
Die genannten fünf studienbegleitenden Leistungsnachweise
setzen sich
zusammen aus dem obengenannten Angebot (nach Absprache), wobei zwei
frei wählbar sind. Wiederum zwei müssen aus
Lehrangeboten der
Hochschule außerhalb der praktisch-theologischen
Fächergruppe stammen,
zudem mindestens einer aus den Seminarangeboten
„Praktisch-theologische
Theoriebildung als interdisziplinärer
Prozeß“ und / oder „Qualitative
und quantitative Methoden empirischer Forschung in der Praktischen
Theologie“.
Mit der Doktorarbeit zeigen Aufbaustudierende ihre Fähigkeit
zu
selbständiger Forschung. Dieser Beitrag zum Fortschritt
wissenschaftlicher Erkenntnisse soll nicht mehr als 350 Seiten
umfassen. Seiner positiven Bewertung schließen sich die
genannte
Probevorlesung mit Kolloquium sowie die Verteidigung der Dissertation
an, bevor die Verleihung des Doktorgrades erfolgen kann.
Dabei entstehende Kosten beschränken sich auf die
Beträge, die in der Gebührenordnung
der Hochschule genannt sind.
Weitere detaillierte Auskünfte finden sich in der Ordnung
für das
Doktorat. Für Rückfragen steht
der Institutsleiter
zur Verfügung.
Hinweis zum Aufbaustudium
Aufgrund der großen
Zahl der Aufbaustudierenden
können über die mit dem Institutsleiter bereits
getroffenen Vereinbarungen hinaus Neueinschreibungen mit dem Ziel
Lizentiat oder Doktorat in Pastoralpsychologie und
Spiritualität erst wieder zum Wintersemester 2013 / 2014
erfolgen.
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