Werkstattgespräch Gerechter Lohn

Gerechter Lohn in der Kirche. Sozialethische und kirchenrechtliche Gesichtspunkte bei der Übernahme des TVöD durch die Kirchen.
Ein Werkstattgespräch 06.-07. November 2008

Auf viele Arbeitsverhältnisse im kirchlichen Dienst finden inzwischen die Bestimmungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) Anwendung. Mit der Umstellung von der Bindung an den Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) zur TVöD-Anlehnung wurde ein Systemwechsel angestoßen. Beispielhaft kennzeichnet diesen Wandel die Abschaffung der Familienkomponente als Entgeltbestandteil und die Einführung leistungsbezogener Vergütungskomponenten.

In einigen arbeitsrechtlichen Kommissionen führte diese Umstellung zu Auseinandersetzungen. Vor allem von den Mitarbeiterseiten wurde zur Diskussion gestellt, ob ein Verzicht auf Familienkomponenten im Entgelt mit dem kirchlichen Selbstverständnis in Einklang zu bringen sei. Schließlich sieht sich die Kirche ihrem eigenen Selbstverständnis gemäß in der Pflicht, ihren Arbeitnehmern einen Lohn zu zahlen, "...so dass sie in der Lage sind, für ihre und ihrer Angehörigen Bedürfnisse angemessen aufzukommen..." (c. 1286 n. 2 CIC). Auf welche Weise dies zu geschehen habe, bleibt dabei aber völlig offen. Ob die Umstellung von familien- auf leistungsbezogene Entgeltbestandteile ein für den kirchlichen Bereich probates Mittel darstellt, muss vor diesem Hintergrund untersucht werden. Diese Frage ist bisher nicht abschließend geklärt, auch wenn die aktuellen Entwicklungen im Caritasbereich eine Entscheidung zugunsten der Familienzulage nahelegen.

Im Rahmen eines Werkstattgesprächs, das vom Oswald von Nell-Breuning-Institut ausgerichtet wurde, wurde das Thema erneut aufgegriffen. Vertreterinnen und Vertreter der sozialethischen Wissenschaft und des Kirchenrechts kamen untereinander und mit Praktikerinnen und Praktikern ins Gespräch. Mehr zum Inhalt der Veranstaltung können Sie dem Tagungsbericht entnehmen.

Flyer
Tagungsplan
Tagungsbericht