Westerwelles Leistungsblasen zerplatzen am Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Friedhelm Hengsbach SJ
Während drei Viertel der Bevölkerung den Eindruck haben, dass es in Deutschland nicht gerecht zugeht (Marx 2008, 29; Merz 2008, 19), der Verfassungsrichter Udo Steiner bereits vor Jahren die Deutschen als "gleichheitskrank" (Steiner 2005) verdächtigt hat und marktradikale liberale Politiker die mangelnde Leistungsbereitschaft der Deutschen beklagen, hat das Bundesverfassungsgericht im Februar 2010 die Ermittlung des menschenwürdigen Existenzminimums von Hartz IV-Empfängern durch den Gesetzgeber als verfassungswidrig verurteilt. Der vorliegende Beitrag schildert die öffentliche Empörung Guido Westerwelles über das gestörte Verhältnis der unteren Tariflöhne und sozialer Transferleistungen. Er sichtet die Kernaussagen des Urteils der Richterin und der Richter und erschießt die Methode ihrer normativen Argumentation, nämlich die Anerkennung wirtschaftlich-sozialer und kultureller Grundrechte in einer demokratischen, durch extrem vertikale Ungleichheit verwundeten Gesellschaft. Das strukturelle Leitbild einer Gerechtigkeit als Gleichheitsvermutung wird als Anker solcher Grundrechte identifiziert. Zwar schließt der Grundsatz moralischer Gleichheit Differenzen der Güterausstattung und gesellschaftlicher Stellung nicht aus, aber er entlarvt die tatsächlichen Einkommens- und Vermögensunterschiede weithin als Leistungslegenden.
Die beispiellose Finanzkrise, die der Fall der Lehman Brüder Bank ausgelöst hätte, bewirkte als ersten Schock einen ruckartigen Wechsel jener marktradikalen, wirtschaftsliberalen Denkmuster, die fast dreißig Jahre lang die deutsche Öffentlichkeit beherrscht hatten. Eine Langzeitwirkung trat jedoch nicht ein, denn die Börsenkurse befinden sich wieder im Aufwind, die Banken scheinen stabilisiert und die Spekulation hat sich neue Renditefelder, nämlich Rohstoffe und Wechselkurse erschlossen.
Eine ähnliche Resonanzfolge war auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 festzustellen, das die unter der Chiffre "Hartz IV" umstrittene Grundsicherung für Arbeitsuchende als "mit Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Artikel 20 Absatz 1 Grundgesetz unvereinbar" erklärte. Damit wurde der Kernbestand jener arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Reformen, die von der rot-grünen Koalition unter Bundeskanzler Schröder beschlossen und als Jahrhundertwerk propagiert worden waren, bereits nach fünf Jahren annulliert. Erste Kommentare nannten die "Abrechnung der Richter" eine "Ohrfeige für die Politiker", einen wichtigen "Schritt im Kampf gegen die Kinderarmut", einen "Sieg für die Kinder in der Gesellschaft".
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