Geschlechterdemokratie - in Kirche und Gesellschaft
Friedhelm Hengsbach SJ
Art. 3 GG erklärt lapidar: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Niemand darf wegen seines Geschlechts benachteiligt oder bevorzugt werden". Tatsächlich werden den Frauen in der öffentlichen Sphäre der Wirtschaft, Politik und Gesellschaft sowie in der alltäglichen Lebenswelt gleiche Rechte und Lebenschancen vorenthalten.
c. 208 des nach dem 2. Vatikanischen Konzil revidierten Gesetzbuches der Katholischen Kirche (CIC) stellt fest: "Unter allen Gläubigen besteht, und zwar aufgrund ihrer Wiedergeburt in Christus, eine wahre Gleichheit in ihrer Würde und Tätigkeit, kraft der alle je nach ihrer eigenen Stellung und Aufgabe am Aufbau des Leibes Christi mitwirken". Gleichzeitig wird den katholischen Frauen der Zugang zu weihebasierten Kirchenämtern verwehrt. Dies sei jedoch keine Verletzung der Gerechtigkeit, behaupten deutsche Bischöfe.
Ich will im Folgenden auf die fortwirkende Diskriminierung von Frauen aufmerksam machen und deren strukturelle Ursachen bzw. sozio-kulturelle Deutungsmuster hinterfragen. Danach versuche ich, aus der reflektierenden Begleitung der Frauenbewegung normative Orientierungsmarken einer geschlechterdemokratischen Gesellschaft und Kirche zu skizzieren.
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