Sozialethische Überlegungen zum Mindestlohn
Bernhard Emunds
1 Traditition: Lehre vom gerechten Lohn
(1) Die Forderung nach einem Mindestlohn spielt in den kirchlichen Traditionen sozialen Denkens unter dem Begriff ?gerechter Lohn? eine zentrale Rolle. In der Enzyklika Quadragesi-mo Anno (1931) werden drei Anforderungen eines gerechten Lohnes benannt (QA 71-75): ausreichend für den Lebensunterhalt einer ganzen Familie (Familienlohn), einen Unternehmensbankrott vermeidend und die allgemeine Wohlfahrt fördernd (Beschäftigung). Außerdem wird (im Kontext dieser Reflexionen) die Vermögensbildung der Arbeitnehmer aus ihrem Lohn als Weg gesehen, die für die kapitalistische Klassengesellschaft typische massive Ungleichheit des Vermögens und der Macht zu überwinden.
2 Ethische Perspektive: Beteiligungsgerechtigkeit
(2) Wichtigste normative Grundlage unserer demokratischen Gesellschaft ist die wechselseitige Anerkennung aller Beteiligten als Gleicher, als Menschen mit gleicher Würde und gleichen Rechten. Wer als zu dieser Gesellschaft zugehörig angesehen wird, soll gleichberechtigt dazugehören. Niemand soll sich als Bürgerin oder Bürger zweiter Klasse behandelt sehen, keine(r)darf von einem wichtigen Bereich der Gesellschaft ausgeschlossen werden.
(3) In der Arbeitsgesellschaft ist die Erwerbsarbeit zentral für den Lebensunterhalt und die soziale Sicherheit, aber auch für die soziale Integration und die Persönlichkeitsentfaltung der einzelnen. Solange diese arbeitsgesellschaftlichen Strukturen (und Plausibilitäten) fortbestehen, beinhaltet der ethische Anspruch einer jeden Bürgerin und eines jeden Bürgers aufgleichberechtigte Beteiligung vor allem ein ethisches, juristisch nicht einklagbares Recht aufErwerbsarbeit.
