Ein Recht auf Arbeit in einer verwundeten Gesellschaft
Friedhelm Hengsbach SJ
Seit einigen Monaten berauschen sich Politiker an den Sirenenklängen einer Entwarnung, dass die Zahl der Beschäftigten eine Rekordmarke erreicht, die Zahl der Arbeitslosen rückläufig, eine Balance zwischen der Nachfrage und dem Angebot an Ausbildungsstellen in greifbare Nähe gerückt und das Vollbeschäftigungsziel keine romantische Träumerei mehr sei.
Die Eintrübung des Geschäftsklimas, die Kaufzurückhaltung der Verbraucher, die Inflations-gefahr als Folge des Geldüberhangs und das Unbehagen der Bevölkerung über die reparaturanfälligen sozial- und arbeitsmarktpolitischen "Reformen" werden übertüncht. Dabei sind diese als Frühindikatoren zu deuten, dass Unterbeschäftigung und fehlende Ausbildungsplätze an der Gesellschaft haften bleiben. Und es ist zu vermuten, dass nach dem euphorischen Augenblick erhöhte Anstrengungen nötig sind, um benachteiligten Jugendlichen eine Perspektive der wirtschaftlichen Einbindung und gesellschaftlichen Beteiligung zu eröffnen. Ich zeige im Folgenden, wie weit die Verwundung der Gesellschaft reicht, unter welchen Verhältnissen das Recht auf Arbeit behauptet werden muss, und welche Chancen bestehen, dieses Grundrecht für alle Jugendlichen einzulösen.
1. Verwundete Gesellschaft
Der dritte Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung hat die offenen Wunden der Gesellschaft, in der wir leben, aufgedeckt: Die Armutsrisikoquote ist in den letzten zwanzig Jahren tendenziell gestiegen, ebenso die Zahl der dauerhaft Armen. Besonders betroffen sind die Haushalte von Arbeitslosen, Migranten und Alleinerziehenden sowie deren Kinder.
