Die Interessenvertretung der MAV im kirchlichen Dienst - erfolgreich, abgeleitet, riskant

"Wer bei der Kirche arbeitet, fällt vom Glauben ab", munkeln Arbeitsrechtler hinter vorgehaltener Hand, meinte vor einigen Monaten Heribert Prantl, der Leiter des Innenressorts der Süddeutschen Zeitung.

Aber was heißt: "Glauben"? Gegenüber einem traditionellen Glaubensverständnis, das darin besteht, alle Sätze für wahr zu halten, die Gott geoffenbart hat und die von der katholischen Kirche zu glauben gelehrt werden, haben sich viele Katholiken längst losgesagt. Wenn Glauben alltägliche Lebenspraxis in der Nachfolge Jesu ist, wenn der erste Ort und die erste Liturgie des Glaubens nicht ein Gotteshaus oder die dort stattfindenden symbolischen Feiern sind, sondern die Familie, der Beruf, das gesellschaftliche Engagement, und wenn der Bezugspunkt des Glaubens nicht die konfessionell abgegrenzte katholische oder evangelische Kirche ist, sondern die Gottesherrschaft, die Jesus verkündet hat, und das Heil und die Heilung, die Jesus den Kranken, Lahmen, Blinden und Armen vermittelt hat, dann ist es für kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gar nicht so einfach, von einem solchen Glauben abzufallen.

Wie aber verhält sich eine wirksame Interessenvertretung kirchlicher Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gegenüber einem solchen Glauben? Sind beide Dimensionen miteinander vereinbar und wie? Oder widersprechen sich das soziale Engagement aus dem Glauben mit einer wirksamen Interessenvertretung, die den kirchlichen Arbeitgeber beeindruckt?

Ich will im Folgenden zeigen, dass die gegenwärtige Praxis der Interessenvertretung der MAV zwar erfolgreich ist, aber nur abgeleitet und in der derzeitigen Situation zunehmend riskant.

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