Eucharistische Gastfreundschaft
Friedhelm Hengsbach SJ
Die evangelisch-lutherischen Kirchen laden die Mitglieder anderer Kirchen zur Feier ihres Abendmahls ein. Die orthodoxe Kirche lässt zur Spendung der Sakramente nur eigene Mitglieder zu. Die katholische Kirche bindet ihre Mitglieder, nur in solchen Kirchen die Sakramente zu empfangen, in denen diese gültig gespendet werden, oder nur von solchen Spendern, die nach katholischer Auffassung gültig geweiht sind. Sie schließt - mit wenigen pastoral begründeten Ausnahmen im Einzelfall - die Mitglieder evangelischer Kirchen vom Kommunionempfang aus. Offensichtlich keine erkennbare und günstige Wetterlage für den ökumenischen Weg nach München. Die Verlautbarungen aus Rom spalten das Meinungsbild unter den katholischen Christen.
Für München gilt das Angebot einer allgemeinen Einladung zum Abendmahl durch die evangelischen Kirchen. Die katholischen Bischöfe Deutschlands und in folgsamer Anhänglichkeit das Zentralkomitee der Katholiken laden die evangelischen Christen nicht zu den katholischen Eucharistiefeiern ein. Allein die kirchlichen Basisgruppen, denen ziviler Ungehorsam vertraut ist, stellen wie in Berlin einen Rahmen außerhalb des offiziellen Programms des Kirchentages zur Verfügung, innerhalb dessen ökumenische Gottesdienste in evangelischer bzw. katholischer Verantwortung gefeiert werden, eine evangelische Gemeinde eine allgemeine Einladung zum Abendmahl ausspricht und eine katholische Gemeinde ihre eucharistische Gastfreundschaft erklärt.
Aktuelles
15.07.10
Rheinischer Merkur: Bürgerarbeit - neue Form der Ausgrenzung
06.07.10
Süddeutsche Zeitung: Sparen - mit Westerwelles Waffen
06.07.10
Neue Ausgabe von "Ethik und Gesellschaft" erschienen
05.07.10
"Vorsorgender Sozialstaat - Neue Perspektiven in unsicheren Zeiten"
28.06.10
Hinweis: attac Sommerakademie
