3. Weg
Friedhelm Hengsbach SJ
Das einheitliche Sonderarbeitsrecht, das die Kirchen unter Berufung auf das Grundgesetzf ür sich beanspruchen, zerfällt aus drei Gründen.
1. Konfessionelles und funktionales Ausfransen
Mit der Ablösung des Bundesangestelltentarifs (BAT) durch den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TvöD) geht die verfasste Kirche dazu über, den TVöD mehr oder weniger zu übernehmen, während Diakonie und Caritas teils eigenständige Regelungswerke ausarbeiten oder sich mit geringfügigen Änderungen an den TVöD als Referenztarifvertrag anlehnen.
In der evangelischen Kirche werden dritte Sonderwege beschritten. Einzelne Landeskirchen und Diakonien brechen aus dem einheitlichen Rahmen-Regelwerk der EKD aus oder schließen mit der Gewerkschaft ver.di Tarifverträge ab. Große diakonische Werke vereinbaren Haustarife, begehen Tarifflucht oder schließen sich zu Arbeitgeberverbänden zusammen. Die Mitarbeitervertretungen arbeiten eng mit der Gewerkschaft ver.di zusammen.
