Stellungnahme kritisiert Gesetzentwurf zur Ermittlung der HartzIV-Regelsätze

Veröffentlicht am 29.11.10 um 09:48 Uhr

Der Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung der HartzIV-Regelsätze entspricht nicht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.

Der Frankfurter Arbeitskreis Armutsforschung kritisiert in einer Stellungnahme, u.a. dass die zur Regelsatzermittlung gewählte Methodik die Referenzgruppen nicht überzeugend abgrenzt und einzelne Güter willkürlich aus der Berechnung ausklammert. Sie verweist auf einen sehr viel überzeugenderen Berechnungsansatz, der zu erheblich höheren Regelsätzen führen würde.

Die Erklärung wurde u.a. von Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn und Dr. Irene Becker sowie von den Professoren Walter Hanesch, Richard Hauser und Franz Segbers erarbeitet. Aus dem Nell-Breuning-Institut haben die Stellungnahme u.a.  Prof. Dr. Friedhelm Hengsbach SJ, Prof. Dr. Bernhard Emunds und Dr. Thomas Wagner unterzeichnet.  

Zu dem Text der Stellungnahme kommen Sie hier.