Sozialstaat
Artikel 20 Grundgesetz legt fest: Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Das Grundgesetz verpflichtet zum Aufbau eines Sozialstaates, der soziale Gerechtigkeit und soziale Sicherung anzielt und ökonomische Ungleichheiten reduzieren soll.
Umfang und Ausgestaltung der sozialen Sicherungssysteme sind jeweils Ausdruck der politischen Kräfteverhältnisse. In Deutschland sind diese vor allem an die abhängige Beschäftigung gekoppelt (Sozialversicherungsstaat). Trotz einiger Korrekturen setzen die Sozialversicherungen vergleichsweise stabile Lebens- und Beschäftigungsverhältnisse voraus, so dass das Armutsrisiko überall dort steigt, wo diese Normalitätsannahmen nicht erfüllt sind. Statt eines intelligenten Aus- und Umbaus des Sozialstaats ist es in den letzten Jahren jedoch zu einem Abbau der rechtlichen Ansprüche der Betroffenen und zu einem Systemwechsel hin zur „aktivierenden“ Sozialpolitik gekommen.
Ein anderes grundlegendes Problem der sozialen Sicherungssysteme liegt darin, dass langfristig die steigende transnationale Migration deren nationalstaatliche Grundlage in Frage stellt.
Aktuelles
15.03.10
120 Jahre Oswald von Nell-Breuning
15.03.10
2. Auflage des Anekdotenbuches zu Nell-Breuning
14.03.10
3Sat Kulturzeit: Wegwerf-Kultur & Fasten
10.03.10
attac-Bankentribunal in Berlin
09.03.10
Armes reiches Europa: Jahrbuch Gerechtigkeit IV erschienen

