Gesellschaftsethische Reflexion des Arbeitsmarktes
Projektbearbeitung: Bernhard Emunds
Laufzeit: seit Januar 2006
Ausgangspunkt der gesellschaftsethischen Reflexion ist hier, dass wir in einer Arbeitsgesellschaft leben, also in einer Gesellschaft, in der die Beteiligung an der Erwerbsarbeit für Einkommen und soziale Sicherheit, gesellschaftliche Integration und persönliche Entfaltung eine zentrale Rolle spielt. Zugleich ist für demokratische Gesellschaften der Anspruch einer gleichberechtigten Beteiligung aller Bürgerinnen und Bürger am gesellschaftlichen Leben konstitutiv. Aus ihm folgt, solange die arbeitsgesellschaftlichen Strukturen erhalten bleiben, das ethische, juristisch nicht einklagbare Recht einer jeden Bürgerin und eines jeden Bürgers auf eine Erwerbsarbeit, die ihr bzw. ihm eine solche gleichberechtigte Teilhabe ermöglicht. Diesem Recht entspricht eine ethische Bringschuld der Gesellschaft, allen, die arbeiten können und als abhängig Beschäftigte arbeiten wollen, eine reguläre Arbeitsstelle zur Verfügung zu stellen. Aus dieser sozialethischen Perspektive sind die in den letzten Jahren dominanten Versuchen der Wirtschafts- und Sozialpolitik zu kritisieren, die Entstehung von Arbeitsplätzen in der Privatwirtschaft dadurch zu fördern, dass man deren Kosten für die Unternehmen möglichst stark senkt. Erwerbsarbeit außerhalb der Sozialversicherungspflicht oder mit einer untertariflichen Bezahlung, wie sie z.B. von Empfängerinnen und Empfängern des Arbeitslosengelds II hingenommen werden muss, oder die sog. Ein-Euro-Jobs, die dem Fiskus insgesamt sehr teuer zu stehen kommen, sind nämlich lediglich Arbeitsplätze zweiter oder dritter Klasse und insofern als Instrumente gleichberechtigter Integration ungeeignet.
Von besonderer Brisanz ist die Aufgabe, das Verhältnis zwischen Arbeitsmarkt und Mindestsicherung gerecht zu regeln. Schließlich mehren sich einerseits die sozialpolitischen Stimmen, die für ein bedingungsloses Grundeinkommen plädieren. Andererseits zieht sich durch die aktuellen arbeitsmarktpolitischen Reformen und viele der einschlägigen Reformüberlegungen als ein roter Faden der Gedanke, dass man die Anreize der Arbeitslosen erhöhen müsse, Arbeitsstellen zu suchen bzw. ihnen angebotenen Stellen auch anzunehmen. Mit dieser Forderung wird die Berechtigung von Mindestabsicherungen, die das sog. sozio-kulturelle Existenzminimum abdecken sollen, in Frage gestellt. Da aber die Gesellschaft ihre ethische Bringschuld, ausreichend reguläre Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen, millionenfach nicht erfüllt, hat sie zugleich eine sekundäre Bringschuld: Sie ist ethisch verpflichtet, den Bürgerinnen und Bürgern ohne Arbeit ein Transfereinkommen zu geben, das ausreichend ist, damit sie selbst und die Ihren menschenwürdig leben und damit sie sich an den Prozessen der demokratischen Meinungsbildung beteiligen können.
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